Die Leitung des Strafvollzuges liegt beim Bundesministerium für Justiz. Dort ist zur Unterstützung und Beratung der Bundesministerin für Justiz die Stabsstelle Strafvollzug eingerichtet, die die strategische Leitung und die dienst- und fachaufsichtsbehördliche Zuständigkeit in oberster Instanz im Strafvollzug wahrnimmt.
Die Vollzugsdirektion ist als dem Bundesministerium für Justiz nachgeordnete Dienstbehörde und operative Oberbehörde für den österreichischen Strafvollzug eingerichtet.
Primäre rechtliche Grundlage für den Strafvollzug in Österreich ist das Strafvollzugsgesetz 1969. Von den darauf aufbauenden generellen Vorschriften ist die Vollzugsordnung für Justizanstalten hervorzuheben.
Insgesamt stehen 27 Justizanstalten, davon sieben Strafvollzugsanstalten für Männer (für den Vollzug von Freiheitstrafen von über 18 Monaten), eine Strafvollzugsanstalt für Jugendliche, eine Strafvollzugsanstalt für Frauen, drei Anstalten für den Maßnahmenvollzug sowie 16 gerichtliche Gefangenenhäuser, die am Sitz der für Strafsachen zuständigen Landesgerichte eingerichtet sind, zur Verfügung; dazu kommen 16 Außenstellen der Justizanstalten, die zum Teil als landwirtschaftliche Betriebe eingerichtet sind. Die Größe der Anstalten variiert zwischen 63 und 990 Haftplätzen.
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