Als „Großunternehmen“ weist die Justiz einen jährlichen Milliardenumsatz auf.
Der Blick auf die Einnahmen beweist, dass die Justiz ein effizient geführtes Unternehmen ist: Den Ausgaben von 1.12 Mrd. Euro (davon 530 Millionen Euro an Personalausgaben und 590 Millionen Euro an Sachausgaben) stehen Einnahmen von rund 816 Millionen Euro gegenüber (2008). Die Justiz kann damit einen hohen Kostendeckungsgrad von rund 73 Prozent vorweisen.
Dabei ist zu bedenken, dass die Justiz auch Aufgaben (z.B. im Bereich des Strafvollzugs) erfüllt, aus denen naturgemäß keine Einnahmen erwirtschaftet werden können.
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens werden im Wesentlichen von zwei Faktoren bestimmt, vom Personaleinsatz und von den Arbeitsmengen. Im Strafvollzug werden die Kosten weitgehend von der Zahl der Insassen, von der Qualität der Unterbringung und vom Ausmaß der Betreuung bestimmt.
Das Bundes-Verfassungsgesetz regelt die Budgeterstellung und den Budgetvollzug äußerst detailliert.
Auf einfachgesetzlicher Ebene legt das Bundeshaushaltsgesetz die Organisation der Haushaltsführung, die Budgetplanung, die Budgeterstellung und den Budgetvollzug (Einnahmen- und Ausgabengebarung, Vermögens- und Schuldengebarung, Zahlungsverkehr, Verrechnung) sowie die Rechnungslegung und die Innenprüfung fest. Die Bundesministerin für Justiz ist als haushaltsleitendes Organ für die Haushaltsführung des gesamten Justizressorts verantwortlich.
Für jedes Haushaltsjahr (Kalenderjahr) ist ein Bundesfinanzgesetz als Rechtsgrundlage für alle mit Ausgaben und Einnahmen verbundenen Verwaltungshandlungen erforderlich. Anlagen zum jährlichen Bundesfinanzgesetz sind der Bundesvoranschlag (für die finanziellen Ressourcen) und der Stellenplan (für die personellen Ressourcen).
Im Bundesvoranschlag ist das Kapitel 30 „Justiz“ in fünf Voranschlagstitel gegliedert (in der Klammer ist jeweils der - gerundete - Anteil an den Gesamtausgaben des Justizressorts angeführt):