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Aufbau und Organisation der Gerichte und Staatsanwalt schaften

Die ordentlichen Gerichte sind in vier Stufen organisiert. Die Aufgaben der Rechtsprechung werden derzeit von 134 Bezirksgerichten (mit 1. Juli 2013 128 Bezirksgerichte), 20 Landesgerichten, vier Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof, die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege von 17 Staatsanwaltschaften, vier Oberstaatsanwaltschaften und der Generalprokuratur wahrgenommen.
27 Justizanstalten obliegt die Durchführung des Strafvollzugs.
