Hinweis:Das Bundesministerium für Justiz bietet die "Gerichtssuche" als Service im Rahmen einer Erstinformation an.
Die angegebenen Gerichte sind grundsätzlich
örtlich zuständig. Daneben gibt es jedoch auch inhaltliche und sachliche Zuständigkeiten sowie eine Reihe von Sonderzuständigkeiten.
Ferner ist in einigen
Fällen eine eindeutige Zuordnung zwischen Postleitzahl und zuständigem Gericht
nicht möglich.
Im Einzelfall ist daher die Nachfrage beim angegebenen
Bezirksgericht (oder die Einholung einer sonstigen Fachauskunft) unbedingt
erforderlich.