Als bürgernahe Serviceeinrichtung wurden einstweilen 20 Servicecenter geschaffen, die als zentrale Anlaufstelle für die Anliegen der rechtssuchenden Bevölkerung zur Verfügung stehen. Sie bieten Hilfe bei der Orientierung im Justizbetrieb und sind so konzipiert, dass viele der am häufigsten nachgefragten Leistungen sofort und ohne Umwege erledigt werden können.
Anträge: Im Servicecenter können einfache Anträge zu Protokoll gebracht werden.
Auskünfte: Diese werden aus den Geschäftsregistern zum Verfahrensstand und -ablauf erteilt. Bei Bedarf wird an die zuständigen Personen/Stellen im Haus gezielt weitervermittelt.
Auszüge: Diese können im Servicecenter gegen Gebühr hergestellt werden, insbesondere aus Grund- und Firmenbuch.
Beglaubigungen: Sowohl jene von Unterschriften und Abschriften, als auch Über- (Zwischen)beglaubigungen werden einheitlich im Servicecenter durchgeführt.
Formulare: Diese werden im Servicecenter ausgegeben und fachliche Hilfestellung beim Ausfüllen wird angeboten.
Gebühren: Diese werden für Zeugen, Schöffen, Geschworene, Versicherte etc. für sämtliche Abteilungen des Gerichtes bestimmt und soweit möglich auch sofort in der unmittelbar daneben befindlichen Amtskassa ausbezahlt.
Zahlstelle: Die Gebühren für Beglaubigungen, Auszüge etc. können sogleich im Servicecenter in bar oder mittels Bankomatkarte entrichtet werden. Die im Leistungsverzeichnis angeführten Gebühren betreffen Standarderledigungen, sodass sich im Einzelfall Abweichungen ergeben können.
Das Servicecenter ersetzt nicht den Amtstag.
An folgenden Standorten wurden bislang Servicecenter geschaffen:
1.) im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien:
2.) im Sprengel des Oberlandesgerichts Graz:
3.) im Sprengel des Oberlandesgerichts Linz:
4.) im Sprengel des Oberlandesgerichts Innsbruck:
Die Kontaktdaten entnehmen Sie der Behördenliste, die Ihnen nebenstehend unter "Quicklinks" zur Verfügung steht.