Das Bundesministerium für Justiz stellt durch Herausgabe von Broschüren und Publikationen Rechtsinformationen bereit. Im Bundesministerium für Justiz ist auch eine Auskunftsstelle (Tel. 01/526 36 86, zum Ortstarif 0800-99 99 99) eingerichtet.
Solche Informationsquellen können die Rechtslage naturgemäß nur allgemein, vom Einzelfall abgehoben darstellen. Wenn Sie selbst ein konkretes Rechtsproblem im Zivil- oder Strafrecht haben, ist es zweckmäßig, fachkundigen Rat einzuholen.
Unter der kostenlosen Nummer 0800 112 112 "Notruf für Opfer" erhalten alle Betroffenen von Straftaten umfassende Unterstützung und professionelle Beratung durch Rechtsanwälte. Der "Notruf für Opfer" wurde vom Bundesministerium für Justiz initiiert und in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Wien realisiert.
Die "Erste Anwaltliche Auskunft - Verbrechensopferberatung" findet in ganz Österreich jeweils am ersten Dienstag eines Monats im Anschluss an den sogenannten "Amtstag" bei Bezirksgerichten oder in Rechtsanwaltskanzleien statt. Nähere Auskünfte über Zeit und Ort der Verbrechensopferberatung erteilen die jeweiligen Bezirksgerichte sowie die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern. Diese Beratung erfolgt unentgeltlich.
Daneben kann eine - ebenfalls - unentgeltliche erste anwaltliche Auskunft als ein Serviceangebot der Rechtsanwaltskammern in Anspruch genommen werden. Dabei wird in einem ersten Orientierungsgespräch Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall gewährt.
In den meisten Rechtsanwaltskammern in den einzelnen Bundesländern wurde ein anwaltlicher Journaldienst an Wochenenden und Feiertagen eingerichtet.
"Notmaßnahmen" und Verhaltensratschläge des anwaltlichen Journaldienstes werden nach dem Rechtsanwaltstarif verrechnet.
Weiters erhalten Sie in jeder Notariatskanzlei in allen einschlägigen Tätigkeitsbereichen der Notare eine umfassende Rechtsberatung. Dabei ist die erste Rechtsauskunft unentgeltlich.
Darüber hinaus bieten unter anderem nachstehende Institutionen unentgeltliche Auskünfte im jeweiligen Aufgabenbereich: Die Volksanwaltschaft, die Kammern für Arbeiter und Angestellte, die Wirtschaftskammern, die Kammern für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft, die Ingenieurkammern, der Österreichische Gewerkschaftsbund, die Kammern für Land- und Forstwirtschaft, die Vereinigung österreichischer Industrieller, der Arbeitsgeberverband der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, ARBÖ, ÖAMTC, die Mietervereinigung Österreichs, der Österreichische Mieter- und Wohnungseigentümerbund, der Mieterschutzverband Österreichs, die Haus- und Grundbesitzerorganisationen, Jugendämter, Schuldnerberatungsstellen, Familienberatungsstellen, die Vereine für Sachwalterschaft, der Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit, der Verein für Konsumenteninformation, die Bundessozialämter und die Arbeitsinspektorate.
Internetzugänge zu vielen dieser Institutionen finden Sie in der Linkliste Rechtsauskünfte im Bereich "Links".