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Ministerialentwurf zur Richteramtsanwärter/innen-Ausbildungsverordnung (RiAA-AusbVO)

Im Zuge der Dienstrechts-Novelle 2011, BGBl. I Nr. 140/2011, wurde in § 9 Abs. 4 RStDG eine Verordnungsermächtigung für die inhaltliche und zeitliche Ausgestaltung der RichteramtsanwärterInnenausbildung zu Gunsten der Bundesministerin für Justiz festgeschrieben.

Die Begutachtungsfrist endet am 11. Juli 2012.

Zu Details darf auf den nebenstehenden Verordnungsentwurf samt Erläuterungen verwiesen werden.