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Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat für den Zeitraum 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 gemäß § 66 StPO bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich beauftragt, Opfern nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren.
Die Listen dieser bewährten geeigneten Prozessbegleitungseinrichtungen finden Sie nachstehend nach Bundesländern geordnet.
Stand: Mai 2013
