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Mit dem vorliegenden Entwurf soll einerseits der Rahmenbeschluss 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (RB Strafregister, ABl. L 93/2009) in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Andererseits sollen Erfahrungen aus der Praxis im Hinblick auf die Anwendung der neuen Bestimmungen über das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in den Jahren nach dem In-Kraft-Treten der Strafprozessreform sowie aus einzelnen Anlassfällen offenkundig gewordener Reformbedarf durch entsprechende Anpassungen im Gesetz berücksichtigt und redaktionelle Versehen beseitigt werden.
Die Begutachtungsfrist endet am 7. Februar 2012.
Zu Details darf auf den nebenstehenden Gesetzesentwurf samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung verwiesen werden.
