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Insourcing von Dolmetschleistungen

Um die Ausgaben der Justiz im Bereich der Dolmetscher zu senken, sah das Budgetbegleitgesetz Justiz 2011-2014 das Insourcing von Dolmetscherleistungen im sozial- und strafgerichtlichen Verfahren vor.
Mit 1. Juli 2011 wurde daher - vorerst auf sozial- und strafgerichtliche Verfahren in Wien beschränkt - die Möglichkeit geschaffen, auf von der Justiz bzw. der Justizbetreuungsagentur (JBA) bereitgestellte Dolmetscher zugreifen zu können.
Seither werden über die JBA zehn Dolmetscherinnen am Landesgericht für Strafsachen Wien und am Arbeits- und Sozialgericht Wien eingesetzt. Die Dolmetscherinnen decken die Sprachen Bosnisch, Serbisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Tschechisch, Ungarisch und Englisch ab.
„Die Rückmeldungen zu den Dolmetschleistungen bei mündlichen Verhandlungen sind sehr gut. Auch die Organisation der Services, insbesondere die kurzfristige Erreichbar- und Verfügbarkeit der Dolmetscherinnen wird als positiv hervorgehoben“, so Mag. Stawa, Leiter der dafür zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Justiz.
Demnächst können die von der JBA bereitgestellten Dolmetschkapazitäten von den gerichtlichen Behörden über ein Buchungstool direkt abgerufen werden, der Dolmetscher erhält dann eine direkte Rückmeldung in seinen elektronisch hinterlegten Kalender. Kann die JBA in der benötigten Sprache zur angefragten Zeit binnen angemessener Frist keine geeignete Dolmetschleistung anbieten, ist von den gerichtlichen Behörden ein Dolmetscher wie bisher zu bestellen.
Die Justiz ist mit diesem Organisationsmodell für die Umsetzung der EU-Dolmetschrichtlinie, welche eine Ausweitung von Übersetzungsrechten im Strafverfahren ab dem Jahr 2013 vorschreibt, gerüstet.

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