Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011)
Der Gesetzesentwurf dient vor allem der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI. Dieser beruht auf dem Grundgedanken, die Strafe in jenem Mitgliedstaat zu vollziehen, der am ehesten geeignet ist, der Resozialisierung des Verurteilten zu dienen.
Dazu wird vorgeschlagen einen neuen Abschnitt (§§ 39 bis 42g) in das EU-JZG einzufügen. Dieser soll die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung von in anderen Mitgliedstaaten ergangenen strafgerichtlichen Urteilen, mit denen Freiheitsstrafen verhängt wurden, sowie für die Erwirkung der Vollstreckung derartiger Urteile österreichischer Gerichte durch andere Mitgliedstaaten regeln .
Die wesentliche Vereinfachung gegenüber dem geltenden Recht ist darin zu sehen, dass die Zustimmung des Vollstreckungsstaats und des Verurteilten zur Erwirkung der Vollstreckung im Vollstreckungsstaat in jenen Fällen nicht erforderlich ist, in denen die verurteilte Person die Staatsangehörigkeit des Vollstreckungsstaats besitzt und in diesem Staat entweder wohnhaft ist oder dorthin als Folge des Urteils nach Beendigung des Strafvollzugs abgeschoben würde. Auch der unmittelbare Behördenverkehr soll der Vereinfachung und Beschleunigung der Zusammenarbeit dienen.
Daneben werden Umsetzungsmaßnahmen zu einzelnen weiteren Rahmenbeschlüssen vorgeschlagen. Unter anderem sollen zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI (elektronischer Informationsaustausch zwischen den Strafregistern der Mitgliedstaaten) Regelungen über Inhalt und Form von Ersuchen um Übermittlung einer Strafregisterauskunft, über den Geschäftsweg und über die Verwendung personenbezogener Daten geschaffen werden (§§ 77 bis 80 EU-JZG).
Die Begutachtungsfrist endet am 31. Oktober 2011.
Nebenstehend unter "Downloads" finden Sie u.a. den Begutachtungsentwurf, die Erläuternden Bemerkungen sowie eine Textgegenüberstellung.