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Nebenstehend finden sich die Materialien zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz-Justiz 2012).
Die Durchführung des Begutachtungsverfahrens obliegt dem jeweiligen Fachressort. Die justizinterne Begutachtungsfrist endet am 4. Oktober 2011.
