Direkt zum Inhalt dieser Seite

 
Home | Kontakt | Newsletter | Inhaltsverzeichnis | Impressum

Volksanwaltschaft, Rechnungshof und Gericht - Wer darf die Staatsanwaltschaft kontrollieren?

Pressemitteilung vom 28. Juni 2011


Zu Beginn des zweiten Tages des Forums der StaatsanwältInnen diskutierten die TeilnehmerInnen über das Thema der Kontrolle des Staatsanwalts durch das Gericht. Angefacht wurde die Diskussion durch Impulsreferate des Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Eckhart Ratz und des Univ. Prof. Dr. Wiederin. Ratz beschäftige sich in seinem Beitrag u.a. mit den Rechtsschutzmöglichkeiten im von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren. Wiederin beleuchtete die verfassungsrechtliche Sicht dieses Themengebiets.

Zum Thema der Kontrolle der Staatsanwaltschaft durch die Volksanwaltschaft und durch den Rechnungshof fanden sich Volksanwältin Dr. Brinek, Sektionschefin beim Rechnungshof Dr. Homrighausen, Mag. Pilnacek, Sektionschef im Bundesministerium für Justiz, Univ. Prof. DDr. Mayer und Mag. Schirhakl, Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck, am Podium ein.

Während die Verfassungsrechtsprofessoren Mayer und Wiederin den Standpunkt vertraten, dass die Volksanwaltschaft seit Inkrafttreten des Art. 90a B-VG (Verankerung der Staatsanwälte als Organe der Gerichtsbarkeit) die Staatsanwaltschaften nicht mehr prüfen dürfen, vertrat Brinek die Meinung, dass sich durch diese Bestimmung nichts geändert hätte. Sie strich die Bedeutung der Prüfungen durch die Volksanwaltschaft als Qualitätssicherungsinstrument heraus; es würden dadurch Verbesserungspotentiale aufgezeigt, aber auch gute Leistungen bestätigt.

Eine kontroversielle Diskussion entbrannte in Bezug auf die Grenzen der Kontrollbefugnisse des Rechnungshofs. Der Rechnungshof hat die Gebarung des Bundes zu prüfen, so der Verfassungsrechtsprofessor Mayer. Ob es sich bei der Rechnungshofsprüfung der „Effektivität behördlicher Ermittlungsmaßnahmen“ (Anm. Rechnungshofbericht vom Mai 2011) wirklich um eine Gebarungsprüfung gehandelt habe, bezweifelt er.

Homrighausen betonte, dass der Rechnungshof vor Beginn der Prüfung seine Zuständigkeit gewissenhaft geprüft und auch intensiv mit dem Justizministerium diskutiert habe. Pilnacek (BMJ) vertrat auch heute den Standpunkt, dass es sich bei Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaften um Akte der Gerichtsbarkeit handelt, die der Prüfkompetenz des Rechnungshofs entzogen sind. Er zeigte sich aber auch dankbar für die Prüfung. Der Rechnungshofbericht habe ein sehr positives Ergebnis für die geprüften Staatsanwaltschaften gezeigt, die Effizienz ihrer Arbeit und auch die der justizinternen Kontrolle bestätigt. Pilnacek betonte die grundsätzliche Bedeutung externer Kontrollen; diese würden zu einer Stärkung der Justiz und der Staatsanwaltschaften beitragen.

Am Nachmittag wird sich das Forum der StaatsanwältInnen dem Themengebiet des Einflusses der Medien auf Entscheidungen des Staatsanwalts widmen. Am Podium diskutieren Rechtsanwalt und Medienexperte Martin Huff (Wirtschaftsjurist, Bayreuth), Matthias Schrom-Kux (ORF-Wien) und Dr. Martin Ulrich (Mediensprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien).


Mag. Dagmar Albegger, Ressortmediensprecherin,
Bundesministerium für Justiz,
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerservice und Statistik
E-Mail:    medienstelle.ressort@justiz.gv.at