Pressemitteilung vom 19. Mai 2011
„Evolution oder Revolution?“ Mit dieser Frage beschäftigen sich heute bei der RichterInnenwoche 2011 ExpertInnen aus Lehre und Praxis. Konkret geht es um eine mögliche Reform des Schadenersatzrechts.
Laut Regierungsprogramm für die XXIV. Legislaturperiode (2008) soll die Diskussion über eine Reform des Schadenersatzrechts weiter vorangetrieben werden.
Zwei divergierende Entwürfe der Lehre (von den Universitätsprofessoren Dr. Koziol und Dr. Reischauer) liegen bereits vor. Sie führten in der Vergangenheit zu einer kontroversen, emotionalen und intensiven Diskussion in der Wissenschaft. Einig sind sich die beiden „Lager“ aber in einem Punkt: Es besteht ein Änderungsbedarf im Schadenersatzrecht. In welchem Umfang, daran scheiden sich die Geister. Gesamt- oder Teilreform, das ist die Frage. Eines ist dem Leiter der Zivilrechtssektion des Justizministeriums, Dr. Kathrein, aber wichtig: „Reförmchen“ aus rechtskosmetischen Überlegungen heraus sollte es keine geben.
Die politischen Ziele sind konkreter zu formulieren, um einen offiziellen Gesetzesentwurf des Ministeriums zu erarbeiten.