Die Justiz ist mit erheblichen Ausgaben im Bereich der Dolmetscher belastet. Laut einem Gutachten der Fa. ROI hat sich gezeigt, dass durch Insourcing von Dolmetschleistungen in den gängigsten Sprachen erhebliche Einsparungseffekte erreicht werden könnten. Es soll daher – vorerst auf sozial- und strafgerichtliche Verfahren beschränkt – ab Juli 2011 die Möglichkeit geschaffen werden, auf von der Justiz bzw. der Justizbetreuungsagentur bereitgestellte Dolmetscher zugreifen zu können.
Der Einsatzbereich wird vorerst auf Wien beschränkt sein und später auf andere Ballungsräume ausgedehnt. Der einstweilen abzudeckende Bedarf in den Sprachen Rumänisch, Arabisch/Persisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch und allenfalls Russisch/Georgisch wird dabei rund zehn Vollzeitkapazitäten umfassen. Vorrangig sind dafür in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste eingetragene Personen heranzuziehen.
Die von der JBA bereitgestellten Dolmetschkapazitäten sollen von den gerichtlichen Behörden über ein Buchungstool direkt abgerufen werden können, der Dolmetscher erhält eine direkte Rückmeldung in seinen elektronisch hinterlegten Kalender. Die Einzelabrechnung der Leistung und deren gesonderte Bestimmung gegenüber und durch die gerichtlichen Behörden entfallen. Kann die JBA in der benötigten Sprache und zur angefragten Zeit (keine Verfügbarkeit, nicht planbare Termine, besondere Dringlichkeit…) keine geeignete Dolmetschleistung anbieten, ist ein Dolmetscher wie bisher zu bestellen.
Für Interessenten bietet die JBA unter www.jba.gv.at schon jetzt die Möglichkeit sich zu bewerben. Die Details der Umsetzung (Beschäftigungsdetails, Zeiträume, usw.) befinden sich derzeit in Ausarbeitung. Weitere Informationen werden Anfang 2011 auf der JBA-Homepage und hier ergehen.