Am 12. Oktober hat das strafrechtliche Kompetenzpaket den Ministerrat passiert. Als Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption sieht es eine Kronzeugenregelung sowie den Aus- und Umbau der Korruptionsstaatsanwaltschaft vor.
In Zukunft sollen sich etwa spezialisierte Staatsanwälte schwerpunktmäßig mit Finanzermittlungen befassen, abzuschöpfenden Vermögenswerten nachspüren und nach Genehmigung durch das Gericht alle Vermögenswerte, die durch oder für eine Straftat erlangt wurden, unmittelbar für verfallen erklären, erklärte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner: "Wir werden in der neu aufgestellten zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption Spezialisten haben, die sich mit Finanzermittlungen beschäftigen und nicht locker lassen, dass das Vermögen, das für verfallen erklärt werden kann, auch gefunden wird.“
Bandion-Ortner betonte außerdem, dass es ein Vorteil für die Opfer sei, wenn diese sich nunmehr 30 Jahre lang an den Bund wenden können, um ihren Schaden aus der Straftat aus den verfallenen Vermögenswerten ersetzt zu erhalten. Dadurch werde das geltende System der Abschöpfung der Bereicherung wesentlich verbessert und internationalen Standards angeglichen.
Ein weiterer Punkt des Kompetenzpakets ist die Erhöhung der Transparenz bei staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen. Die Justizministerin wies darauf hin, dass Ermittlungsverfahren zum Schutz der Ermittlungen, der Beschuldigten, der Opfer und Zeugen aus gutem Grund nicht öffentlich seien. Allerdings sorge dies nicht selten für Mutmaßungen und Verschwörungstheorien, die in der Justiz nichts zu suchen hätten.
Dem will die Ministerin mit einem Mehr an Transparenz entgegenwirken: „Transparenz schafft Klarheit und Vertrauen. Denn allen soll klar sein: Die Justiz hat nichts zu verbergen.“
Bei Verfahren, die von besonderem öffentlichem Interesse sind, soll die Begründung der Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaften daher in Zukunft veröffentlicht werden. Auch die Opfer sollen besser informiert werden, aus welchen Gründen ein Verfahren eingestellt wurde und erhalten zukünftig auf Wunsch eine ausführlichere Begründung einer Einstellung.
Die Position des unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten wird gestärkt und ausgebaut, indem er die Möglichkeit erhält, gegen Einstellungen in einer Reihe von Fällen das Gericht anzurufen.
Bandion-Ortner: "Verstärkter Kampf gegen Wirtschaftskriminalität durch Ausbau der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft"
„Die Justiz braucht eine Stärkung der Kompetenz in Wirtschaftstrafsachen und eine konzentrierte Form der Aus- und Fortbildung in diesem Bereich“, sagte Bandion-Ortner zum ebenfalls im Ministerrat abgesegneten Vorhaben, die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien in eine "Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption" umzubauen.
Der einzig richtige Weg im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption sei die Nutzung von Synergieeffekten und die Zusammenfassung der Ressourcen in einer zentralen bundesweit zuständigen Behörde, so Bandion-Ortner, die davon ausgeht, dass jährlich etwa 500 Fälle in die Zuständigkeit dieser Behörde fallen werden. 37 bis 40 Staatsanwälte und mindestens sieben Experten sollen ab 1. Juni 2011 dort ihre Tätigkeit aufnehmen und sich mit Betrug, Untreue, Veruntreuung, Förderungsmissbrauch und Kridadelikten beschäftigen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die organisierte Schwarzarbeit und Pyramidenspiele, wenn eine größere Zahl von Menschen geschädigt wurde, Bilanzdelikte, Finanzstraftaten und der neue Abgabenbetrug über 5 Mio. Euro Schaden.
Damit reagiere die österreichische Justiz auf die Tatsache, dass sie in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren mit einer zunehmenden Zahl "großer Wirtschaftsstrafsachen" befasst sei, erläuterte Bandion-Ortner.
Nicht zuletzt wird ab dem Frühjahr 2011 ein eigener justizinterner wirtschaftsorientierter Ausbildungslehrgang für (angehende) Richter und Staatsanwälte für die Anhebung der individuellen Wirtschaftskompetenz sorgen. Neben externen Vortragenden, wie erfahrenen Wirtschaftsexperten sind Praxiszuteilungen, etwa in der FMA, bei der Finanz, aber auch in Rechtsabteilungen großer Unternehmen geplant.