Im Zusammenhang mit dem Phänomen der unerbetenen Werbeanrufe ("Cold Calling") geht das Bundesministerium für Justiz in die Offensive
"Es besteht Handlungsbedarf. Dementsprechend haben wir ein entsprechendes Gesetz in Begutachtung geschickt", erklärte Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner am 2. Juli. Nunmehr sollen alle Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme haben, um eine breite Akzeptanz der neuen Regelung sicherzustellen.
Das Ministerium reagiert dadurch auch auf die Beschwerden vieler Konsumenten, die ungefragt von Telefonkeilern angerufen werden. „Telefonkeiler und dubiose Unternehmer schwatzen Bürgern sehr geschickt Dienstleistungen auf“, so Bandion-Ortner. „Mit dem neuen Gesetz werden wir die Verbraucher schützen und solchen Geschäftspraktiken in die Parade fahren.“
Eine wesentliche Neuerung des Gesetzes betrift das Rücktrittsrechts des Verbrauchers. Von Verträgen, die während eines unerbetenen Werbeanrufs zustande gekommen sind, soll man in Zukunft ohne Begründung zurücktreten können, außerdem soll die bisherige Maximalrücktrittsfrist von drei Monaten fallen. Zusätzlich wird der Anwendungsbereich des Rücktrittsrechts auf bestimmte Verträge im Vergleich zur bestehenden Rechtslage ausgeweitet, wobei insbesondere Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen von Telefonunternehmen betroffen sind. „Wir haben einen Entwurf ausgearbeitet, der den Interessen der Verbraucher entspricht und gleichzeitig für die Wirtschaft tragbar ist“, erklärte Bundesministerin Bandion-Ortner.
Rückfragehinweis: BMJ, Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher