Auf Einladung der Schweizer Bundesrätin und Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements Eveline Widmer-Schlumpf fand am 21. und 22. Juni in Feusisberg in der Schweiz ein quadrilaterales Treffen mit Vertretern der Justizministerien der vier deutschsprachigen Länder statt.
Neben Widmer-Schlumpf nahmen unter anderem für Liechtenstein Regierungsrätin Dr. Aurelia Frick, für Deutschland Staatssekretär Dr. Max Stadler und für Österreich Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner teil.
Wie Bandion-Ortner sagte, sei es zu „einem intensiven Gedankenaustausch“ zu aktuellen Justizthemen gekommen.
Nachdem Norwegen und Island von der EU bereits eingeladen wurden, den Mechanismus des Europäischen Haftbefehls zu übernehmen, stellt sich diese Frage auch für die Schweiz. Bandion-Ortner bewertete diese Möglichkeit als grundsätzlich positiv, zumal auch die Schengen-Integration der Schweiz ohne weiteres gelungen ist und sowohl der Rechtshilfe- als auch der Auslieferungsverkehr auf der Grundlage der Europaratsverträge und der bilateralen Zusatzabkommen mit der Schweiz ausgezeichnet funktioniert.
Weitere Themen waren unter anderem die Ausweitung der Rechtshilfe in Finanzdelikten sowie die Möglichkeit von Internetsperren im Kampf gegen Kinderpornographie. Vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen der Kommission zur Einführung von Internetsperren kam es zu einem Erfahrungsaustausch zwischen den vier Staaten: „Ich konnte darstellen, dass Österreich in diesem Bereich nicht zuletzt seit Einführung des neuen Straftatbestandes des wissentlichen Betrachtens eine Vorreiterrolle einnimmt“, so Bandion-Ortner, die einmal mehr darauf hinwies, dass es in diesem Bereich „keine Denkverbote“ in Hinblick auf weitere Maßnahmen geben dürfe, auch wenn seitens der Internetprovider Bedenken gegen die Zugangssperren bestünden.
Das sogenannte Webfiltering (Verhinderung des Zugriffs auf Kinderporno-Seiten) wird neben mehreren Mitgliedstaaten der EU auch in der Schweiz praktiziert. In Frankreich und Italien steht eine derartige Regelung in Vorbereitung, in Deutschland wurde das Zugangserschwerungsgesetz beschlossen, welches jedoch nicht in Kraft gesetzt wurde. Auch das in Österreich im Vorfeld der parlamentarischen Enquete heftig diskutierte Thema Obsorge- und Besuchsrecht wurde thematisiert: „Dabei ging es um Erfahrungswerte, die die anderen Länder mit der gemeinsamen Sorge nach einer Scheidung haben, aber auch um Regelungen des Besuchsrechts und die Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidungen in diesem Bereich“, erklärte Bandion-Ortner.
Die Entscheidung des EGMR gegen Deutschland bezüglich der rechtlichen Ungleichstellung unverheirateter gegenüber verheirateten Vätern wurde ebenfalls diskutiert, wobei Bandion-Ortner darauf hinwies, dass die Entscheidung in einem ähnlichen Verfahren gegen Österreich noch aussteht.
Rückfragehinweis: BMJ, Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher