Auf Initiative von Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner findet am 24. Juni im Parlament eine Enquete statt, die sich unter anderem mit dem Thema gemeinsame Obsorge beschäftigt.
Für Bandion-Ortner steht fest, dass das Kind grundsätzlich ein Recht auf beide Elternteile hat und es dementsprechend Verbesserungen etwa im Bereich der Obsorge und beim Besuchsrecht geben muss. „Es geht nicht darum, die Rechte von Vätern und Müttern einander gegenüber zu stellen. Es geht primär darum, auch im Interesse der Eltern die Rechte des Kindes im Auge zu behalten“, so die Ministerin: „Kaum jemand kann von sich behaupten, dass er nicht schon eine Trennung erlebt hat, die Auswirkungen auf Kinder hat. Wenn nicht persönlich, so zumindest im eigenen Verwandten- oder Bekanntenkreis.“
Natürlich kenne jeder positive Beispiele, so die Ministerin weiter, wo die Eltern sich arrangieren und die Kinder dementsprechend gut mit der Situation zu Recht kommen: „Aber wir alle kennen auch die vielen negativen Beispiele, wo Kinder instrumentalisiert werden.“
Dass ein Elternteil nach der Trennung jahrelang das Kind nicht zu Gesicht bekommt, weil das Besuchsrechtsverfahren so lange dauert oder das Besuchsrecht nicht durchgesetzt werden kann, sei jedenfalls ein nicht haltbarer Zustand. „Ich bin auch offen für Überlegungen in Richtung einer generellen gemeinsamen Obsorge, wie es sie in Deutschland gibt“, so Bandion-Ortner, die auch die Regelungen in den skandinavischen Ländern genauer unter die Lupe nehmen will. Am 16. Juni um 10.30 Uhr wird im Vorfeld der Enquete im Bundesministerium für Justiz eine Pressekonferenz zum Thema stattfinden.
Rückfragehinweis: BMJ, Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher