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Es gibt keinen Promi-Bonus

Im Interview mit „Der Standard“ findet Claudia Bandion-Ortner deutliche Worte zu politischen Zwischenrufen von SPÖ und Grünen.

Auf den von SPÖ und Grünen geäußerten Vorwurf, dass die Justiz den ehe-maligen Finanzminister Grasser in der Buwog-Affäre schone und untätig sei, sagte Bandion-Ortner: „Grasser wird nicht geschont. Niemand wird geschont! Da wird versucht, durch Zurufe aus der Politik das Handeln der Staatsanwälte zu beeinflussen.“ Einerseits wolle man eine unabhängige Justiz, andererseits versuche man ihnen über die Medien vorzuschreiben, was Richter und Staats-anwälte zu tun haben: „Bei dem Prozess gegen die Tierschützer soll das Verf-ahren eingestellt werden, bei einem anderen Verfahren will man dagegen unbe-dingt Verfolgungshandlungen.“ Man müsse es schon den Staatsanwaltschaften überlassen, welche Ermittlungsschritte sie für notwendig erachten.

Gegen Populismus

Das betreffe auch etwaige Konten-Öffnungen in der Buwog-Affäre: „Da kann man wunderbar Populismus betreiben. Aber das Strafrecht ist für Populismus nicht geeignet. Wer von den Herren und Damen kennt eigentlich die Akten? Die Akten kennt der Staatsanwalt. Wir können nicht nach jedem Ermittlungsschritt eine Pressekonferenz abhalten. Das würde die Ermittlungen gefährden und die Persönlichkeitsrechte verletzen. Aber Folgendes möchte ich schon anfügen: Das Strafrecht ahndet Wirtschaftskriminalität, wir haben zahlreiche wirkungs-volle Bestimmungen. Aber nicht jedes Verhalten eines Wirtschaftstreibenden oder eines Politikers, das vielleicht moralisch bedenklich ist, ist automatisch auch strafbar.“ Für gewisse Ermittlungshandlungen brauche man eben einen hinreichenden Tatverdacht und man müsse auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen: „Wichtig ist, dass die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt. Aber es kann jeder versichert sein: Es wird gearbeitet. Es gibt keinen Promi-Bonus, aber auch keinen Promi-Malus.“

Fakten im Detail berücksichtigen

Zum Vorwurf, dass es in Sachen Neonazi-Störaktion in der Holocaust-Gedenkstätte Ebensee bis heute keine Anklage gibt und dementsprechend eine „Verschleppungstaktik vorliege, sagte die Ministerin: „Wir müssen so einen Sachverhalt genau aufbereiten. Gerade weil es zu einem Geschworenen-prozess nach dem Verbotsgesetz kommen kann, müssen alle Fakten im Detail gesammelt werden. Das hat bisher keineswegs unverhältnismäßig lange ge-dauert. Via Rechtshilfeverfahren mussten auch Zeugen in Italien und Frankreich einvernommen werden. Der Staatsanwalt kann ja nicht selbst hinfahren und Befragungen durchführen, das muss auf dem Behördenweg erfolgen. Und das dauert eben.“

Lösung vergrößerter Schöffensenat

Im Zusammenhang mit der Geschworenengerichtsbarkeit betonte Bandion-Ortner einmal mehr, dass sie ein großes Problem darin sehe, dass acht Ge-schworene bei der Entscheidungsfindung in der Tatfrage ganz alleingelassen werden: „Dabei kommen immer wieder höchst bedenkliche Urteile heraus. Ge-schworene sind in zunehmendem Maß juristisch überfordert, weil Tatbestände immer komplexer werden. Es ist schwierig, Laienrichtern in kurzer Zeit klarzu-machen, was zum Beispiel ein Putativnotwehrexzess ist.“ Oft wollten Geschworene auch gar nicht allein entscheiden, weil sie es als psychische Belastung empfinden, über Schuld oder Unschuld von Angeklagten zu ent-scheiden: „Eine Lösung wäre eine Art vergrößerter Schöffensenat mit Berufs- und Laienrichtern, die gemeinsam über die Tatfrage entscheiden. Es gibt kaum mehr Länder mit reiner Laiengerichtsbarkeit.“

Keine Denkverbote

Abschließend kam auch das Thema Kinderpornografie zur Sprache. Man dürfe sich in diesem Bereich, etwa was die Sperre oder Löschung einschlägiger Seiten betreffe, keine Denkverbote auferlegen lassen: „Wir müssen alles unter-nehmen, um die Vernetzung von Anbietern zu zerstören und den Konsum so schwierig wie möglich zu gestalten. Die Hysterie, dass mit technischen Eingriffen die Meinungsfreiheit eingeschränkt würde, kann ich jedenfalls nicht verstehen. Kinderpornografie kann nie durch Meinungsfreiheit gerechtfertig werden.“