Am Rande Ihres Frankreich-Besuchs nahm Bundesministerin Bandion-Ortner in einem Interview mit der "Presse" (11.05.2010) unter anderem zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie zu ihren Plänen im Bereich Obsorge Stellung.
Bezugnehmend auf ihren Frankreich-Besuch stellte die Ministerin fest, dass es dort „seit Langem Spezialstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen“ gäbe, die sie sich in Hinblick auf die in Österreich geplanten Wirtschaftskom-petenzzentren ansehen wollte: „Frankreich hat vergleichsweise nicht viel mehr Staatsanwälte und Richter als Österreich. Aber in der Justiz gibt es Assis-tenten von anderen Behörden - zum Beispiel Wirtschaftstreuhänder oder Mit-arbeiter von Banken oder der Finanzmarktaufsicht. Diese Experten sitzen neben dem Staatsanwalt und vermitteln ihm das nötige Know-how. Diese Wirt-schaftskompetenz von außen möchte ich auch in Österreich fördern.“
Im Zusammenhang mit den aktuell bei der österreichischen Justiz anhängigen Wirtschaftsverfahren kritisierte die Ministerin, dass „das Strafrecht für politische und teils auch populistische Aussagen“ missbraucht werde. Sie wolle sich weder bei der Causa Buwog noch bei anderen Verfahren einmischen, sondern die Staatsanwälte in Ruhe ermitteln lassen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Österreich we-gen seines strikten Fortpflanzungsrechts verurteilt. Bandion-Ortner will die Ent-scheidung des EGMR zunächst analysieren und schließt eine Berufung bei der großen Kammer des EGMR nicht aus: „Ich bin sehr skeptisch, was die Spende von Eizellen betrifft. Es widerspricht dem Wohl des Kindes, wenn es nicht weiß, wer seine Eltern sind. Ein Kind hat einfach ein Recht darauf, das zu wissen.“
Als weiteres Thema wurde die Obsorge von Trennungskindern angesprochen, wobei Bandion-Ortner für 24. Juni eine parlamentarische Enquete ankündigte. „Wir dürfen hier nicht von Väter- oder Mütterrechten ausgehen, sondern vom Recht des Kindes, das ein Recht auf beide Eltern hat“, so die Ministerin. Es dürfe etwa nicht sein, dass ein Elternteil nach der Trennung jahrelang das Kind nicht zu Gesicht bekommt, weil das Besuchsrechtsverfahren so lange dauert oder das Besuchsrecht nicht durchgesetzt werden kann. Natürlich sei auch die gemeinsame Obsorge nach deutschem Vorbild ein Thema.