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Finanzsicherheiten-Gesetz

Die Richtlinie 2009/44/EG zur Änderung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten muss bis zum 30. Dezember 2010 in das österreichische Recht umgesetzt werden. Da der Anwendungsbereich der Finanzsicherheiten-Richtlinie auf Kreditforderungen ausgedehnt wurde, muss das Finanzsicherheiten-Gesetz entsprechend angepasst werden. Unter die Definition als „Finanzsicherheiten“ sollen demnach neben Barsicherheiten und Finanzinstrumenten auch Kreditforderungen fallen, die als Sicherheiten bestellt werden.

Neben der reinen Richtlinien-Umsetzung sieht der Entwurf eine Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereichs auf juristische Personen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften vor, sofern auf der anderen Seite ein professioneller Finanzmarktteilnehmer beteiligt ist.

Ende der Begutachtungsfrist ist am 18. Juni 2010.