Nach § 29a Abs. 3 StAG (Staatsanwaltschaftsgesetz) hat die Bundesministerin für Justiz dem National- und dem Bundesrat jährlich über die von ihr erteilten Weisungen zu berichten, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde.
Am 6. Mai berichtete Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner über die im Jahr 2009 ergangenen Weisungen. Die Rede der Ministerin im Wortlaut: "Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich Gelegenheit dazu habe, hier im Bundesrat etwas zum Thema Weisungsrecht zu sagen, dann tue ich das gerne, denn immer wieder werden mit diesem Thema Spekulationen über allfällige unsachliche politische Einflussnahme durch die Justizministerin auf die Justiz verbunden.
Dieses Weisungsrecht wird immer wieder mystifiziert, auch in den Medien, und ich möchte dazu einiges klarstellen.
Seit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 gibt es große Änderungen, was das Weisungsrecht betrifft. Weisungen können nur schriftlich an den Ober-staatsanwalt, und vom Oberstaatsanwalt dann zur Staatsanwaltschaft erteilt werden. Wir haben ein schriftliches zweigliedriges Weisungssystem, das heißt, diese Weisung muss auch im Akt aufscheinen und muss Ihnen, dem Parla-ment, berichtet werden, sowohl dem Nationalrat als auch dem Bundesrat. Jetzt fragen Sie sich vielleicht, wann man eigentlich eine Weisung erteilt? – Ich er-teile sicherlich keine Weisung – und das tut auch kein Justizminister, das wäre ja politischer Selbstmord – einfach nur, weil ich halt glaube, dieses eine Verfahren hat so oder so auszugehen. Weisungen sind immer juristischer, fachlicher Natur. Nur dann, wenn eine Entscheidung in Aussicht gestellt wird, die sachlich oder juristisch nicht vertretbar ist, wird eine Weisung erteilt. Sie sehen es ja anhand des Weisungsberichtes: das Bundesministerium für Justiz, oder besser gesagt ich habe ganze zwei Weisungen erteilt, und die waren rein fachlicher Natur. Dabei ging es um Auslegungsdifferenzen eine Akteneinsicht beziehungsweise eine Strafbestimmung betreffend.
Dieses Weisungsrecht ist wichtig. Warum? – Es dient der Rechtsverein-heitlichung. Wir haben vier verschiedene Sprengel von Oberstaatsanwalt-schaften, die dazu führen, dass es zu vier verschiedenen Auslegungen von Ge-setzen kommen kann. Im Bundesministerium für Justiz kann man dafür sorgen, dass es zu einer einheitlichen Rechtsauslegung kommt. Das dient der Rechts-sicherheit, meine Damen und Herren. Außerdem ist es oft notwendig, Fehler zu korrigieren. Es passieren natürlich auch bei Staatsanwaltschaften Fehler. Daher muss es die Möglichkeit geben, diese Fehler juristischer Natur auszu-merzen.
Immer wieder wird ein Bundesstaatsanwalt oder Generalstaatsanwalt gefordert, dafür gibt es verschiedene Bezeichnungen. Man plädiert immer wieder darauf, der Justizministerin sozusagen das Weisungsrecht wegzunehmen. Ich war, als ich noch Richterin war, auch immer der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft weisungsfrei gestellt werden sollte. Allerdings hat sich einiges verändert, und zwar nicht nur meine Sichtweise, sondern auch durch die Reform, von der ich schon gesprochen habe, die zu absoluter Transparenz und Durchsichtigkeit beziehungsweise Nachvollziehbarkeit der Weisungen geführt hat. Es hat sich also wirklich einiges verändert.
Ein Bundesgeneralanwalt oder wie immer man ihn nennen möchte würde keinen Mehrwert bedeuten, denn auch dieser müsste von jemandem gewählt werden, auch dieser müsste sich jemandem verantworten. Ich als Bundesministerin für Justiz bin voll und ganz dem Parlament verantwortlich, nicht nur durch diesen Bericht der Weisungen, sondern auch durch das Interpellationsrecht. Ich beantworte oft fünf parlamentarische Anfragen pro Woche – auch in Einzelstrafsachen. Ich möchte gerne die Gelegenheit er-greifen, noch eines festzuhalten: Ich sehe das nicht ein, und ich möchte das auch nicht so auf mir sitzen lassen. Politische Zurufe in Einzelstrafsachen dürfen einfach nicht geschehen. In den letzten Wochen ist es vermehrt zu politischen Zurufen in anhängigen Strafverfahren gekommen. Die Staatsan-waltschaften müssen unabhängig agieren. Auch Staatsanwaltschaften, Staats-anwälte sind Organe der Gerichtsbarkeit. Das ist vor zwei Jahren mittels Bundesverfassungsgesetz beschlossen worden. Daher muss man die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wirklich in Ruhe arbeiten lassen. Es kann nicht sein, dass ein und dieselbe Person, ich nenne jetzt keine Namen, fordert, ein Verfahren einzustellen und in einem anderen Verfahren diverse konkrete Ermittlungsschritte zu setzen.
Ich kann Ihnen versichern, dass in all diesen Verfahren, die in den letzten Wochen in den Medien vorgekommen sind, etwas geschieht. Nur ein Er-mittlungsverfahren ist nicht öffentlich, und das hat auch seinen Sinn. Was würde es bedeuten, wenn wir den Medien jeden Ermittlungsschritt bekannt geben würden? – Das würde den Ermittlungserfolg natürlich beeinträchtigen und in Persönlichkeitsrechte eingreifen. Stellen Sie sich vor, jemand zeigt Sie an, und es gibt ein Ermittlungsverfahren gegen Sie. Ich glaube, Sie hätten auch keine Freude damit, wenn jedes Protokoll in der Zeitung steht. Daher hält sich die Justiz bedeckt, auch in anhängigen Ermittlungsverfahren. Aber wie gesagt, Sie können versichert sein, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig sind. – Danke schön.