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Begutachtungsentwurf für ein Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2010 (VersRÄG 2010)

Begutachtungsentwurf: Novelle zum VersVG zur Regelung der elektronischen Kommunikation sowie von Datenschutzaspekten

Im VersVG sollen die Bedingungen, unter denen private Versicherer personenbezogene Gesundheitsdaten ermitteln dürfen, genauer spezifiziert und somit an die Anforderungen des Datenschutzes angepasst werden. Mit dem Entwurf soll weiters die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Schließlich sollen Verbrauchern ein allgemeines Rücktrittsrecht bei Abschluss eines Versicherungsvertrages binnen zweier Wochen eingeräumt und der Fristenlauf für den Rücktritt bei Lebensversicherungsverträgen an eine Belehrung über das Rücktrittsrecht gekoppelt werden.