Begutachtungsentwurf für ein Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2010 (VersRÄG 2010)
Begutachtungsentwurf: Novelle zum VersVG zur Regelung der elektronischen Kommunikation sowie von Datenschutzaspekten
Im VersVG
sollen die Bedingungen, unter denen private Versicherer personenbezogene
Gesundheitsdaten ermitteln dürfen, genauer spezifiziert und somit an die
Anforderungen des Datenschutzes angepasst werden. Mit dem Entwurf soll weiters
die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation zwischen Versicherer und
Versicherungsnehmer auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Schließlich
sollen Verbrauchern ein allgemeines Rücktrittsrecht bei Abschluss eines
Versicherungsvertrages binnen zweier Wochen eingeräumt und der Fristenlauf für
den Rücktritt bei Lebensversicherungsverträgen an eine Belehrung über das Rücktrittsrecht
gekoppelt werden.