Entwürfe von Zuschlagsverordnungen zu den festen Gebührenbeträgen im Gerichtskommissionstarifgesetz und im Notariatstarifgesetz
Das Bundesministerium
für Justiz hat die Entwürfe von Verordnungen über die Festsetzung eines Zuschlags
zu den im Gerichtskommissionstarifgesetz (GKTG) und im Notariatstarifgesetz (NTG)
angeführten festen Gebührenbeträgen zur Begutachtung versendet. Mit dem Vorhaben
sollen die betreffenden, zuletzt im Jahr 1997 geänderten Gebührenbeträge
entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung der Höhe nach angepasst werden.