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Verbesserte Rahmenbedingungen gegen Geldwäsche

Am 20. April passierte ein umfassendes Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche den Ministerrat.

"Geldwäsche schädigt die Wirtschaft und das Vertrauen in den Rechtsstaat. Sie fördert die Schattenwirtschaft, indem sie die Herkunft kriminell erworbenen Vermögens verschleiert, es vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden verbirgt und diese Gewinne in den legalen Bereich überführt. Hier wollen wir nun verstärkt durchgreifen" so Justizministerin Bandion-Ortner anlässlich der Beschlussfassung eines umfassenden Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche im Ministerrat.

Aus illegalen Tätigkeiten wie Drogen- oder Waffenhandel dürfe niemandem ein Vorteil entstehen, betonte die Ministerin. Daher sollen Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten der Rechtsanwälte und Notare verstärkt werden - etwa bei höheren Risikokategorien, wie bei Geschäftsbeziehungen mit Personen ohne regelmäßigen Aufenthaltsort im Inland oder bei Geschäften mit Personen, die ihren Sitz oder Wohnsitz in einem Land haben, welches die FATF-Empfehlungen nicht oder nur ungenügend umgesetzt haben. (FATF steht für "Financial Action Task Force on Money Laundering" und ist die Bezeichnung für den Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung.)

Verstärkte internationale Zusammenarbeit

Weiters soll die Eigengeldwäscherei strafbar gemacht und nunmehr alle Vermögensdelikte, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, als Vortaten gelten (bisher waren im Wesentlichen alle Verbrechen mit über drei Jahre Freiheitsstrafe erfasst). Als weitere Maßnahme ist die Erleichterung der Ausforschung von Vermögenswerten, die aus strafbaren Handlungen bestehen und damit auch die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Staaten, vorgesehen. Zu diesem Zweck sollen die Voraussetzungen für eine Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte geändert werden. "Zielführende Ermittlungen gegen Geldwäscherei müssen möglich sein. Defizite in diesen Bereich spielen bei der zunehmenden Globalisierung internationalen Verbrechern geradezu in die Hände" so die Ministerin. "Eine Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte soll daher künftig stets zulässig sein, wenn sie zur Aufklärung vorsätzlich begangener Straftaten erforderlich erscheint" sagte sie abschließend.

Defizite werden beseitigt

Österreich ist Mitglied der Financial Action Task Force (FATF), die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickelt und die Einhaltung dieser Standards in den Mitgliedsländern regelmäßig überprüft und bewertet. Österreich wurde im letzten Prüfbericht zwar grundsätzlich ein funktionierendes System zur Bekämpfung von Geldwäsche bestätigt, jedoch auf einige Defizite hingewiesen, die nun beseitigt werden.

Wegen der besonderen Dringlichkeit ist der Gesetzesentwurf bereits am 20.4. von der Bundesregierung als Regierungsvorlage beschlossen und dem Parlament zugeleitet worden. Dessen ungeachtet läuft das Begutachtungsverfahren aber weiter; einlangende Stellungnahmen werden ausgewertet und können bei den Beratungen im Nationalrat berücksichtigt werden.

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Justiz, Mag. Katharina Swoboda, Pressesprecherin