"Wir müssen unseren Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden jene Mittel in die Hände geben, die sie brauchen um terroristische Anschläge oder Vorbereitungsmaßnahmen zu verhindern. Denn wenn ein Attentat verübt wurde, wird der Ruf nach Gesetzesänderung zwar schnell laut, nur dann ist es bereits zu spät" so Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Vorfeld der Beschlussfassung des Terrorpräventionsgesetzes im Ministerrat.
Die Bedrohungslage durch den internationa-len Terrorismus ist unverändert. Auch euro-päische Staaten sind Ziele für terroristische Anschläge. "Um Leid und Chaos in Öster-reich nicht Realität werden zu lassen, müs-sen wir unseren Sicherheits- und Strafver-folgungsbehörden jene Mittel in die Hände geben, die sie brauchen um terroristische Anschläge oder Vorbereitungsmaßnahmen zu verhindern. Denn wenn ein Attentat verübt wurde, wird der Ruf nach Gesetzesänderung zwar schnell laut, nur dann ist es bereits zu spät" so Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Hinblick auf das neue Terrorpräventionsgesetz, das am 20. April 2010 auf der Tagesordnung des Ministerrates stand und am 1. August 2010 in Kraft treten soll.
"Mein Ziel ist es daher sowohl die Ausbildung für terroristische Zwecke, wie auch die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Tat unter Strafe zu stel-len" so die Ministerin, die damit auf die zunehmende Bekanntheit von und das Interesse an "Terrorcamps" reagiert. Dabei geht es nicht nur um das Vermitteln von Kenntnissen, wie eine terroristische Straftat begangen wird, sondern auch um konkrete Vorbereitungshandlungen.
"Der Täter muss wissen, dass die von ihm vermittelten Fähigkeiten zum Zweck der Begehung terroristischer Straftaten eingesetzt werden sollen. Ob es tat-sächlich dazu kommt, ist irrelevant" betont Bandion-Ortner. "Die Teilnahme kann sowohl darin liegen, dass jemand ausbildet, wie auch dass sich jemand ausbilden lässt, um eine Terrortat zu begehen. Beides soll nun erfasst sein, egal ob eine strafbare Handlung im In- oder Ausland begangen wurde."
Auch dem Internet kommt die immer größere Rolle eines "virtuellen Trainings-camps" zu. "Ich will daher künftig auch das Anbieten von bestimmten Infor-mationen aus dem Internet zum Zwecke der Begehung einer terroristischen Straftat unter Strafe stellen" so die Ministerin, die gleichzeitig klarstellte, dass das bloße Recherchieren oder Surfen im Internet für eine Strafbarkeit alleine nicht ausreiche. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz und die UNO haben Österreich kritisiert, weil der strafrechtliche Schutz vor Verhetzung zu schwach sei. Bandion-Ortner will der zunehmenden Radikalisierung durch den Aufruf zu Gewalt und Hass besser entgegen wirken und bestimmten Gruppen oder deren Mitglieder wirksameren Schutz vor ras-sistischer Verhetzung bieten.
Schon bisher war es verboten, eine terroristische Straftat gutzuheißen oder andere zu einer solchen aufzufordern. Hasspredigten sind bereits seit 1975 strafbar. "Mir ist es jedoch ein Anliegen künftig auch Einzelpersonen vor Ver-hetzung schützen, soweit die Verhetzung ausdrücklich wegen der Zugehörig-keit zu einer der relevanten Gruppen (Rasse, Hautfarbe, Religion, Kirche, Ge-schlecht, Alter, sexueller Ausrichtung.) erfolgt. Bloß beleidigende und verletz-ende Äußerungen, die nicht auf die Erweckung von Hassgefühlen gegen andere abzielen, sollten zwar im Umgang mit anderen unterlassen werden, laufen dieser Bestimmung jedoch nicht zu wider" stellte die Justizministerin klar und weiters: "Das Spotten über Persönlichkeiten öffentlichen Interesses ist daher nicht umfasst." Herabgesetzt wird auch die Anzahl der Personen, die "Em-pfänger" von Hasstiraden oder -parolen sind. Strafbarkeit setzt derzeit eine Öffentlichkeit von rund 150 Personen voraus. "Da Hasspredigten oft in kleineren Rahmen stattfinden, hat sich diese Regelung als zu zahnlos erwiesen" so die Ministerin, die nunmehr eine Eingrenzung auf rund 30 Personen vornehmen will.
Rückfragehinweis: Bundesministerium für Justiz Mag. Katharina Swoboda Pressesprecherin