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Elektronisch überwachter Hausarrest

Trotz der haftentlastenden Auswirkungen des Strafrechtsänderungsgesetzes 2008 sind die Justizanstalten in Österreich noch immer durch den hohen Häftlingsstand belastet.

Sozial hinreichend integrierte Personen, die eine voraussichtlich zwölf Monate nicht übersteigende Strafzeit zu verbüßen haben, sollen diese mit dem vorliegenden Vorschlag zur Gänze (so genannte „Frontdoor-Variante“) oder teilweise (so genannte „Backdoor-Variante“) in Form von elektronisch überwachtem Hausarrest absolvieren können. Auch für den Vollzug der Untersuchungshaft soll diese Form der Anhaltung eine Alternative bieten.

Die Frist zur Stellungnahme endet am 20. Mai 2010.

Der Entwurf samt Erläuterungen und Textgegenüberstellung findet sich in der Box "Downloads".