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Bundesministerin Bandion-Ortner zur Testamentscausa

Der Bericht der Sonderrevision des Oberlandesgerichtes Innsbruck zur Testamentscausa ist fertig gestellt.

"Erblasser haben ein berechtigtes Interesse an der Absicherung Ihrer letzt-willigen Verfügungen. Im Kampf gegen Testamentsfälschungen habe ich daher bereits eine Prüfung möglicher Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen über Testamente und des Verlassenschaftsverfahrens sowie Verbesserungs-maßnahmen im Bereich des internen Kontrollsystems veranlasst" so Justiz-ministerin Bandion-Ortner anlässlich der Übermittlung des Berichts der Sonder-revision des Oberlandesgerichtes Innsbruck, die unmittelbar nach Bekannt-werden der Testamentsfälschungen in Vorarlberg durchgeführt wurde.
Denkbar wäre die Einführung strengerer Formerfordernisse bis hin zur Ab-schaffung des privaten Zeugentestaments: "Bei allen Überlegungen ist es mir sehr wichtig, auf die Bedürfnisse der Bevölkerung nach einfacher Errichtung eines Testamentes und reibungsloser Abwicklung von Verlassenschaften Rück-sicht zu nehmen" so die Ministerin. 2005 wurde bereits das außergerichtliche mündliche Testament wegen der Gefahr des Missbrauchs und zum Schutz der gesetzlichen Erben als ordentliche Testierform abgeschafft.

"Justizintern muss ein besonders strenger Maßstab gelten und ich setze alles daran, um in Zukunft derartiges zu verhindern" so Bundesministerin Bandion-Ortner, die gleichzeitig betonte, dass bereits an einem kompakten Maß-nahmenbündel gearbeitet werde:
Neben der Verstärkung der bestehenden Maßnahmen werden auch neue inno-vative Wege beschritten. Diese zielen auf eine gesicherte, gegen Mani-pulationen geschützte Aufbewahrung von Testamenten ab und reichen von einer verstärkten Sensibilisierung über eine zielgerichtete Aus- und Fortbildung der Gerichtsbediensteten bis hin zu strengeren Dokumentationspflichten im Zu-sammenhang mit der Verwahrung von Testamenten und Urkunden.
Zum in Aussicht genommen  Maßnahmenpaket gehört auch die Intensivierung der Dienstaufsicht; außerdem ist daran gedacht, neue Parameter für die laufen-den Kontrollen der internen Revision einzuführen, um die Verlassenschafts-verfahren noch konzentrierter und genauer prüfen zu können.
Abschließend wies Bandion-Ortner darauf hin, dass alle Vorfälle ohne Rück-sicht auf Verluste lückenlos aufgeklärt werden und die Ermittlungen zügig vor-anschreiten: "Ich fordere die Notare und Rechtsanwälte auf, diese Maßnahmen zu unterstützen und auch ihrerseits notwendige Schritte zu setzen."
Rückfragehinweis: BMJ, Mag. Katharina Swoboda, Pressesprecherin