Direkt zum Inhalt dieser Seite
Das Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz (IRÄ-BG) erfordert eine Reihe von – insbesondere terminologischen – Anpassungen in anderen Gesetzen, weil die Ausgleichsordnung beseitigt und ein neues Insolvenzverfahren geschaffen wird.
Diese Änderungen sollen, soweit sie nicht im Zuge anderer Vorhaben miterledigt werden können, im vorliegenden Begleitgesetz zusammengefasst werden.
