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Bandion-Ortner: „Keine Gnade für Kinderschänder!“

Am Rande der Pressekonferenz zur Fußfessel nahm Bundesministerin Bandion-Ortner auch zum Thema Kindesmissbrauch Stellung und verwies auf Österreichs Vorreiterrolle bei Verfolgung von Sexualstraftätern.

„Es steht für mich fest, dass es im Bereich Kindesmissbrauch keine Nach-sichtigkeit geben darf“, so die Ministerin auf entsprechende Journalistenfragen.

Vorreiterrolle Österreichs

Bandion-Ortner verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass Österreich diesbezüglich im Vorjahr im Rahmen des Zweiten Gewaltschutzpakets bereits wegweisende Maßnahmen gesetzt hat: "Es gibt in bestimmten Bereichen ein Tätigkeitsverbot, es gibt erhöhte Strafrahmen, die Verjährungsfristen wurden massiv verlängert, die Frist beginnt erst, wenn das Opfer 28 Jahre alt ist“, so die Ministerin.  Abgesehen davon gebe es in Österreich Sondergruppen inner-halb der Staatsanwaltschaft und die „schonende Vernehmung“ der Opfer etwa durch Kinderpsychologen und -psychiater.

Rückwirkungsverbot im Strafrecht 

Zur Abschaffung der Verjährungsfristen sagte Bandion-Ortner: "Bei Jahrzehnte alten Fällen könnten zahlreiche Schwierigkeiten, etwa Beweisprobleme, auftreten. Außerdem hätte eine Änderung oder Abschaffung der Fristen keine Auswirkungen auf die jetzt diskutierten Fälle.“ Das sei auf den Grundsatz des Rückwirkungsverbots im Strafrecht zurückzuführen: „Es ist dem Gesetzgeber verwehrt, rückwirkend die Verjährungsfristen zu ändern.“

Runder Tisch ist vorstellbar

Es stehe außer Zweifel, dass die Kommunikation etwa zwischen Staatsan-waltschaft, Polizei, Opferschutzeinrichtungen und Kinderbetreuungsein-richtungen möglicherweise noch verbessert werden könne. Daher könnte ein runder Tisch sicher eine gute Idee sein: „Ich bin diesbezüglich schon in Vorge-sprächen mit der zuständigen Staatssekretärin Christine Marek“, so die Mini-sterin abschließend.

Rückfraghinweis: BMJ, Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher