Im Rahmen der Regierungsklausur in Graz präsentierte die Justizministerin am 1. März die Insolvenzrechtsreform.
"Ich habe mir zum Ziel gesetzt, die österreichische Wirtschaft mit der Insolvenzrechtsreform bestmöglich zu unterstützen. Dieses Ziel habe ich nun erreicht" so die Justizministerin anlässlich der Präsentation des Gesetzesvorhabens: "Von der Reform profitieren die Arbeitnehmer, die Unternehmer, die Gläubiger und der Wirtschaftsstandort Österreich.“
Allein in den letzten drei Jahren ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um rund 800 Fälle pro Jahr angestiegen. Ausgangspunkt der Reform ist daher das Vorhaben, Unternehmen vom Makel des Scheiterns zu befreien, deren Sanierungschancen zu erhöhen, Konkursverschleppungen zu verhindern, Konkursabweisungen mangels Masse zurückzudrängen und die Verfahrensstrukturen zu vereinfachen und zu modernisieren.
Einheitliches Verfahren
So soll es anstelle des derzeit bestehenden Konkurs- und Ausgleichverfahrens künftig ein einheitliches Insolvenzverfahren geben.
Jene Unternehmen, die ein Verfahren besonders sorgfältig vorbereiten, sollen für diese Tatsache belohnt werden und ein Sanierungsverfahren beantragen können. Je nach wirtschaftlicher Ausstattung und auch abhängig von den Unterlagen, die vom Schuldner vorgelegt werden, wird es künftig zwei Möglichkeiten geben:
Das Sanierungsverfahren mit Sanierungsplan und einer Schuldnerquote von 20 Prozent.
Das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung und einer Schuldnerquote von 30 Prozent. (Hier kann ein Schuldner, der das Sanierungsverfahren besonders sorgfältig vorbereitet, das Unternehmen selbständig fortführen.)
Bisher wurden Unternehmen, die bereits einen Konkurs hinter sich hatten, von den übrigen Marktteilnehmern äußerst kritisch beäugt, und zwar auch dann, wenn sie an einer wirtschaftlich schlechten Lage des Unternehmens keine Schuld traf. "Daher war es mir ein Anliegen die Löschung des Sanierungsverfahrens aus der Insolvenzdatei und aus dem Firmenbuch zu beschleunigen und den Makel des Scheiterns zu nehmen. Unternehmer sollen durch Bekanntmachung eines früheren Insolvenzverfahrens nicht mehr behindert werden", so die Ministerin.
Teilweiser Kündigungsschutz
Als wesentliche Neuerung bezeichnete Bandion-Ortner auch einen teilweisen Kündigungsschutz während der ersten Phase des Insolvenzverfahrens. Dieser hindert die Vertragspartner für die Dauer von sechs Monaten an der Auflösung der überlebenswichtigen Dauerverträge eines Unternehmens (Strom, Telefon, Internet, Miete), etwa wegen alter Rückstände. Wegen Rückständen während des Sanierungsverfahrens kann aber weiterhin gekündigt werden. "Durch diese Maßnahme wird die Fortführung des Unternehmens erleichtert" zeigte sich die Ministerin überzeugt.
Die Reform soll am 1. Juli 2010 in Kraft treten.