In Interviews mit der „Wiener Zeitung“ und „Standard“ nahm die Justizministerin Stellung zu aktuellen justizpolitischen Themen.
Im „Standard“ vom 27. Februar sagte Bandion-Ortner zur ersten verhandlungsfreien Woche der Richter, dass sie als Richterin „wahrscheinlich mitgemacht“ hätte. Allerdings, so die nunmehrige Ministerin: „Bei einem Streik sicher nicht.“ Denn sobald es zur Beeinträchtigung von Rechten von Bürgern kommt, sei sie nicht mehr dafür zu haben. Es sei zwar unbestritten, dass die Justiz Personalprobleme habe, diese bestünden aber nicht erst seit dem letztem Jahr: „Ich verstehe das Anliegen, aber es sind enorme Staatsschulden abzubauen. Der Zeitpunkt ist denkbar schlecht, um die Behebung des seit Jahren bestehenden Personalmangels einzufordern.“ Sie führe unabhängig davon laufend Gespräche, sowohl mit dem Finanzminister als auch mit der Beamtenministerin.
Zurückhaltend zeigte sich Bandion-Ortner im Hinblick auf die von Richtern und Staatsanwälten erhobene Forderung, kleine Bezirksgerichte einzusparen: „Die Bezirksgerichte sind so etwas wie rechtliche Nahversorger und wichtige Ansprechpersonen für die Leute. Das ist schon wertvoll. Die Einsparungen wären im Übrigen nicht sehr groß.“
Der Kritik, wonach Verfahren in Österreich zu lange dauern, widersprach Bandion-Ortner: „Da handelt es sich um Ausreißer, wir liegen international gesehen bei der Verfahrensdauer sehr gut. In Spanien soll eine einfache Klage auf Schadensersatz oft zehn Jahre dauern.“
Eine Klarstellung gab es auch bezüglich der Aussagen des OECD-Korruptionsexperten Mark Pieth, der ihr im „Standard“ vorgeworfen hatte, in der Frage Mensdorff-Pouilly "hilflos" zu agieren: „Da ging es um meine Aussage im Justizausschuss, die missverständlich wiedergegeben, aber seitens des Ministeriums sofort klargestellt wurde. Ich habe lediglich gesagt, dass die Staatsanwaltschaft prüft, welche Auswirkungen die Sache in England hat. Nur wenn es Unklarheiten bezüglich des Doppelbestrafungsverbotes geben sollte, könnte ein Gericht einen Antrag an den EuGH zur Klärung stellen.“
Zum Vorschlag im Bereich der Antikorruptionsbekämpfung eine Whistleblower-Hotline einzurichten, was in weiterer Folge eine Kronzeugenregelung notwendig machen würde, bemerkte die Ministerin, das man das Thema derzeit intern diskutiere: „Einen involvierten Aufdecker gänzlich straffrei zu stellen halte ich aber für problematisch. Man sollte hier eher über andere Sanktionen nachdenken.“
Zuletzt nahm die Ministerin zu den heftigen Diskussionen über den "Anti-Mafia-Paragrafen" im Strafgesetzbuch Stellung. Auch wenn die Ermittlungen gegen Tierschützer und Väterrechtler für Aufregung sorgten, sei dieser nicht zu weit“ gefasst, so Bandion-Ortner. Abgesehen davon, dass sie sich nicht zu anhängigen Verfahren äußern könne, stehe nämlich ganz allgemein eines fest: Man darf das jeweilige Ziel und die Mittel, mit denen man dieses erreichen will, nicht vermischen. Die Justiz hat nur über Zweites zu entschieden. Die Mittel, um gesellschaftliche Anliegen zu erreichen, müssen schon adäquat sein. Mitunter gibt es da Extremisten.“
In der „Wiener Zeitung" vom 26. Februar erläuterte die Ministerin vor allem ihre Pläne im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität.
Zur Causa Hypo sagte sie: „Ich kann Ihnen garantieren, dass wir in dieser Causa intensivst ermitteln. Wir haben für die notwendigen Ressourcen gesorgt: An der Causa arbeiten drei Staatsanwälte, hinzu kommt eine Sonderkommission von 15 Ermittlern des Innenministeriums.“
Es sei allerdings so, dass Staatsanwälte nur geringe und oft gar keine wirtschaftliche Ausbildung in ihren Beruf mitbrächten: „Das möchte und will ich ändern. Hinzu kommt, dass wir mit Jahresbeginn die Möglichkeit geschaffen haben, dass die Justizbehörden nun externes Know-how zukaufen können. Auch in der Hypo-Causa sei eine externe Bank- und Kapitalmarktexpertin engagiert, "die den Behörden hilft, die Untersuchungen zu kanalisieren.“
Zur Verfolgung von Wirtschaftsdelikten sollen, jeweils bei den Standorten der Oberlandesgerichte in Wien, Linz, Innsbruck und Graz angesiedelt, vier Kompetenzzentren für die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität eingerichtet werden: „Zudem will ich verstärkt die Möglichkeit schaffen, Ermittler-Teams zu bilden, Schnittstellen zur Finanzmarktaufsicht oder Nationalbank schaffen und externe Experten zu konkreten Fachgebieten heranziehen. Schließlich möchte ich die wirtschaftliche Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten ausbauen. Hier haben wir tatsächlich enormen Aufholbedarf.“ Diese Pläne will Bandion-Ortner so rasch als möglich umsetzen: „Eine Arbeitsgruppe arbeitet daran.“
Rechtlichen Aufholbedarf sieht die Ministerin beim Bilanzstrafrecht: „Verstöße dagegen werden viel zu oft noch als Kavaliersdelikt angesehen, dabei bauen darauf schwerwiegende Straftaten wie Untreue und Betrug auf. Derzeit haben wir hier einen Strafrahmen von maximal einem Jahr, mir schwebt eine Erhöhung auf bis zu drei Jahre vor, wie das auch in Deutschland der Fall ist.“ Zudem möchte sie die derzeit acht Bilanzdelikte zu einem qualifizierten Straftatbestand zusammenführen und ins Kernstrafrecht überführen.
Mittelfristig müsse die Justiz auch über Online-Durchsuchungen nachdenken: „Dies jedoch nur bei Verdacht schwerer Verbrechen und nur nach richterlichem Beschluss. Hier muss stets das eherne Prinzip der Verhältnismäßigkeit zugrunde gelegt werden.“
Ein ganz anderes Thema sind die Rechte geschiedener Väter. Hier sieht die Ministerin Verbesserungsbedarf: „In der ersten Jahreshälfte soll es dazu eine Enquete geben, wo es um eine bessere Durchsetzung des Besuchsrechts und Änderungen bei der Obsorge gehen wird. Wir sprechen zu viel über die Rechte von Müttern und Vätern und zu wenig über jene der Kinder - diese aber haben ein Recht auf beide Elternteile.“