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Causa Mensdorff: EuGH-Entscheidung nur im Zweifelsfall

Bezüglich eines etwaigen Vorabentscheidungsverfahrens des EuGH in der Causa Mensdorff-Pouilly teilt das Bundesministerium für Justiz mit, dass ein solches nur im Zweifelsfall zu Tragen komme.

Ein Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat am 17.2.2010 betont, dass über ein mögliches Vorabentscheidungsverfahren in der Causa Mensdorff-Pouilly noch nicht entschieden sei.

Ein solcher Antrag werde nur dann gestellt werden, wenn der heimischen Justiz die Sachlage nicht ausreichend klar sei. "Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt, welche Auswirkungen die Geschichte in England hat. Das Doppelbestrafungsverbot gilt nur, wenn es der idente Sachverhalt ist und der EuGH kommt nur dann ins Spiel, wenn das nicht klar ist", betonte der Pressesprecher gegenüber der APA.