In einem Interview mit der Tageszeitung „Österreich“ kündigte Bundesministerin Bandion-Ortner eine Entscheidung über den Einsatz von Fußfesseln im Strafvollzug an.
Sie habe erst vor kurzem mit dem französischen Justiz-Staatssekretär über Frankreichs Erfahrung mit Fußfesseln gesprochen und sei auch mit ihrem spanischen Kollegen beim EU-Justizrat in Toledo diesbezüglich ins Gespräch gekommen, erklärte Bandion-Ortner: „Für mich ist die Frage interessant, ob man Fuß- oder Handfesseln im Strafvollzug und in der U-Haft einsetzen könnte. Man könnte auf diese Art lange Untersuchungshaft vermeiden oder reduzieren. Wenn jemand sozial integriert ist und die Fluchtgefahr durch diese Fessel wegfällt, kann er seinen Job und sein soziales Umfeld behalten.“
Generell könne man auch lange U-Haft, die auf Fluchtgefahr basiert, durch Fußfesseln ergänzen: „Ich will in den nächsten ein, zwei Monaten eine Entscheidung fällen, dann müsste man das rasch umsetzen können.“ Offen seien Fragen nach Intensität der Betreuung und Kontrolle von Häftlingen, etwa Drogenkontrollen. Und natürlich müsse man aufpassen, dass es zu keinem Zwei-Klassen-Vollzug kommt. „Es dürfen nicht nur nur Personen dieses Privileg erhalten, die eine soziale Infrastruktur aufweisen.“