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Für unabhängige Rechtssprechung - Kleine Zeitung u.a. 19.1.2010

In Interviews mit mehreren Tageszeitungen nahm Justizministerin Bandion-Ortner zu den Diskussionen um ein umstrittenes Urteil des Straflandesgerichts Wien Stellung.

In den Interviews betonte Bandion-Ortner, dass sie als Ministerin über einen Einzelfall nicht urteilen könne. Grundsätzlich liege Totschlag vor, wenn "ein Täter in heftiger Gemütsbewegung ist und dieser Zustand allgemein begreiflich ist“. Es sei das Urteil eines unabhängigen Schöffensenats und sie stehe für eine unabhängige Rechtssprechung. Den Vorwurf, auch der Staatsanwalt, der dem Justizministerium untersteht, habe die Herkunft des mutmaßlichen Täters entschuldigend in die Anklage aufgenommen, ließ Bandion-Ortner so nicht gelten: "Der Schöffensenat hätte ja von versuchtem Mord ausgehen und sich als unzuständig erklären können." Außerdem sei es möglich, dass eine bevorstehende Scheidung auch in unserem Kulturkreis eine allgemein begreifliche Gemütsbewegung auslöse. "Wichtig ist – was das Gericht als allgemein begreiflich wertet, muss für einen Durchschnittsösterreicher verständlich sein. Ich habe als Richterin erlebt, dass Mord angeklagt war und die Geschworenen die Tat aber als Totschlag werteten", sagte die Ministerin, die keine besondere Milde der Justiz gegen Migranten erkennt: "Österreicher und Ausländer sind gleich zu behandeln. Wer bei uns lebt, für den gelten unsere Wertvorstellungen."
Der Bezug, der zur Herkunft des Mannes hergestellt wurde, beziehe sich auf "die Gemütsbewegung, auf das Temperament, aber nicht auf die allgemeine Begreiflichkeit".
Im Verfahren hätten Ehefrau und Sohn die Aussage verweigert, was zum Schluss geführt hat, dass ein unmittelbarer Affekt da war. Für Letzteres und damit das Urteil seien die österreichischen Wertvorstellungen gültig.
"Die gelten auch für Migranten", so Bandion-Ortner, die früher ähnliche Fälle als Richterin erlebt hat: "Das hätte genauso gut der Fall sein können, wenn der Täter aus Simmering oder Favoriten oder Vorarlberg gekommen wäre." Der Forderung von Frauenministerin Heinisch-Hosek (SPÖ), das Strafmaß für Männer, die gegenüber Frauen gewalttätig sind, zu erhöhen, lehnt die Justizministerin ab. "Frauen sollen und dürfen nicht anders behandelt werden als Männer. Jeder Fall ist individuell zu entscheiden."