In Interviews mit mehreren Tageszeitungen nahm Justizministerin Bandion-Ortner zu den Diskussionen um ein umstrittenes Urteil des Straflandesgerichts Wien Stellung.
In den Interviews betonte Bandion-Ortner, dass sie als Ministerin über einen Einzelfall nicht urteilen könne. Grundsätzlich liege Totschlag vor, wenn "ein Täter in heftiger Gemütsbewegung ist und dieser Zustand allgemein begreiflich ist“. Es sei das Urteil eines unabhängigen Schöffensenats und sie stehe für eine unabhängige Rechtssprechung. Den Vorwurf, auch der Staatsanwalt, der dem Justizministerium untersteht, habe die Herkunft des mutmaßlichen Täters entschuldigend in die Anklage aufgenommen, ließ Bandion-Ortner so nicht gelten: "Der Schöffensenat hätte ja von versuchtem Mord ausgehen und sich als unzuständig erklären können." Außerdem sei es möglich, dass eine bevorstehende Scheidung auch in unserem Kulturkreis eine allgemein begreifliche Gemütsbewegung auslöse. "Wichtig ist – was das Gericht als allgemein begreiflich wertet, muss für einen Durchschnittsösterreicher verständlich sein. Ich habe als Richterin erlebt, dass Mord angeklagt war und die Geschworenen die Tat aber als Totschlag werteten", sagte die Ministerin, die keine besondere Milde der Justiz gegen Migranten erkennt: "Österreicher und Ausländer sind gleich zu behandeln. Wer bei uns lebt, für den gelten unsere Wertvorstellungen."