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Klarstellungen zum Antiterrorgesetz

Zu den Äußerungen betreffend das Terrorismuspräventionsgesetz hat das Bundesministerium für Justiz in zwei Presseaussendungen Klarstellungen getroffen."In Österreich bestehen noch Lücken im Kampf gegen den Terrorismus. Diese gilt es umgehend zu schließen", sagte Bundesministerin Bandion-Ortner.

Aussendung vom 17. Jänner 2010: Klarstellung zum Terrorismuspräventionsgesetz
Terroristische Straftaten sind im Gesetz genau definiert

 Zu den Äußerungen betreffend das Terrorismuspräventionsgesetz hält das Bundesministerium für Justiz folgendes fest: Der Beschluss des Gesetzes erfolgt in Erfüllung des Regierungsprogramms, das die Schaffung eines Straftatbestands der bloßen Teilnahme an einem Terrorcamp im Inland oder Ausland wie auch die Einbeziehung von "Hasspredigern" in bestehende Straftatbestände vorsieht. Sicherheitsbehörden haben zuletzt beobachtet, dass sich immer mehr junge österreichische Muslime in Terror-Camps in Afghanistan oder Pakistan instruieren lassen und dann nach Österreich zurückkehren. Derzeit können ihnen die heimischen Behörden nichts anhaben, mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern. Abgesehen davon enthält das Gesetz Änderungen des Strafgesetzbuchs, durch welche die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (ETS Nr.196), des EU Rahmenbeschlusses 2008/919/JI des Rates vom 28. November 2008 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung (ABl. Nr. L 330 vom 9.12.2008), der Sonderempfehlung II der FATF, des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (ABl. Nr. L. 328 vom 6.12.2008) sowie Empfehlungen der Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), sowie Empfehlungen des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) umgesetzt werden sollen. "Wer die Audimax-Besetzung oder die Besetzung der Hainburger Au mit diesem Gesetz in Verbindung bringt, hat entweder das Gesetz nicht gelesen oder er übertreibt bewusst", heißt es dazu im Büro von Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner.

Rückfragehinweis: BMJ, Mag. Paul Hefelle, Pressesprecher


Aussendung vom 21.1.2010: Bandion-Ortner: "Kein Verständnis für offenbar gewünschte Straffreiheit von Hasspredigern und die Teilnahme an Terrorcamps"
Justizministerin widerspricht absichtlich irreführenden Aussagen in
den Medien


Attentate, Videobotschaften mit Aufforderungen zu Straftaten oder terroristische Anschläge sind leider Realität. Sie haben in den letzten Jahren ua. durch das Internet immer weitere Verbreitung gefunden. Deshalb wurden auch mehrere internationale Übereinkommen geschlossen, die nun umzusetzen sind. Ein vereitelter Anschlag auf ein Flugzeug über Detroit ist das letzte medial bekannt gewordene Beispiel.

Völlig unverständlich ist daher für Bandion-Ortner, dass selbst von Universitätsprofessoren gefordert wird, dass Österreich international eingegangene Verpflichtungen im Kampf gegen den Terrorismus nun plötzlich nicht erfüllen soll.

"In Österreich bestehen noch Lücken im Kampf gegen den Terrorismus. Diese gilt es umgehend zu schließen. Denn zu schützen sind die grundlegenden Rechte - wie die Sicherheit - der Österreicherinnen und Österreicher. Wer das verkennt, spielt Terroristen in die Hände und verkennt die Realität" so Justizministerin Bandion-Ortner zu diversen Reaktionen auf einen Begutachtungsentwurf zum neuen Terrorismuspräventionsgesetz.
Sicherheitsbehörden haben zuletzt beobachtet, dass sich immer wieder Menschen mit Österreichbezug in Terrorcamps - vornehmlich in Afghanistan oder Pakistan - instruieren lassen und dann nach Österreich zurückkehren. Derzeit können ihnen die heimischen Behörden nichts anhaben. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern.

Weiters zeigte sie sich äußerst verwundert, dass die geäußerte Kritik an dem Gesetz offenbar auf ein konkretes Verfahren gemünzt sei. "Einen Konnex zu den Bestimmungen über die kriminelle Vereinigung oder kriminelle Organisation zu ziehen ist nicht nur irreführend und falsch, sondern richtet sich auch gegen geltendes Recht" so Bandion-Ortner. Ob solche Kritik und Stimmungsmache in einem konkreten laufenden Verfahren Aufgabe eines Verfassungsrechtlers ist, muss jeder für sich entscheiden.

Die Erfahrung zeigt, dass terroristische Anschläge von verzweigten Netzwerken über lange Zeit vorbereitet und danach auch vermarktet werden. Deshalb muss zu ihrer Verhinderung bereits an konkrete Vorbereitungshandlungen angeknüpft werden. "Wenn dass Attentat verübt ist, ist es zu spät. Warum jemand daher die Ausbildung für terroristische Zwecke unbedingt straffrei sehen will, warum er Anleitungen im Internet zu Sprengstoffattentaten unbedingt verharmlosen will, ist für mich absolut nicht zu verstehen" so die Justizministerin.

Jeder solche Verdacht muss freilich in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden. "Ich werde aber nicht locker lassen die Ausbildung für terroristische Zwecke, die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat, wie auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten künftig unter Strafe zu stellen" so Bandion-Ortner.

Rückfragehinweis: BMJ, Mag. Katharina Swoboda, Pressesprecherin