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APA-Interview zum Jahreswechsel

In einem großen Interview mit der Austria Presse Agentur (APA) zum Jahreswechsel gab Justizministerin Claudia Bandion-Ortner einen Ausblick auf ihre Pläne für das Jahr 2010. Themen waren unter anderem Familienrechts-Reformen, mehr Personal für Wirtschaftsstrafverfahren und Untersuchungsausschüsse im Parlament.

So sagte die Justizministerin, dass sie für das neue Jahr weitere Anpassungen im Familienrecht plane. Handlungsbedarf besteht etwa bei der besseren Durchsetzbarkeit des Besuchsrechts von Vätern, die von ihren Kindern getrennt leben. Hier gäbe es Fälle, in denen Kinder den Vätern "vorenthalten" würden (etwa unter dem Vorwand, das Kind sei zur vereinbarten Besuchszeit krank oder abwesend), um Unterhaltszahlungen zu erzwingen. Zur besseren Durchsetzung des Besuchsrechts will sie sich nun "mögliche Vorbilder in skandinavischen Ländern" ansehen.

Das Wohl des Kindes im Vordergrund

"Im Vordergrund sollte das Wohl des Kindes stehen und das Kind hat nun einmal Anspruch auf beide Elternteile", so Bandion-Ortner, die außerdem ankündigte, sich das deutsche Modell der gemeinsamen Obsorge genauer ansehen zu wollen: "Ob das Modell besser ist als unser Modell, das müssen wir erst herausfinden. Da arbeiten wir daran", so die Ministerin.

Während es in Österreich gemeinsame Obsorge nur bei einvernehmlichen Scheidungen und Einwilligung beider Elternteile gibt, sind in Deutschland grundsätzlich beide Elternteile für die Kinder zuständig. Wer die alleinige Obsorge will, muss nachweisen, dass die "gemeinsame elterliche Obsorge dem Kindeswohl abträglich ist".

"Beschleunigen" will die Justizministerin die Besuchsrechtsverfahren bei Gericht: "Es kann nicht sein, dass ein Vater oder eine Mutter ihr Kind so lange nicht sehen und in dieser Zeit das Kind entfremdet wird. Das entspricht nicht dem Wohl des Kindes." Zur inhaltlichen Vorbereitung der nächsten Familienrechtsreform plant Bandion-Ortner eine großangelegte Diskussionsveranstaltung im kommenden Jahr. Der Termin steht noch nicht fest.

Reform des Geschworenen-Gerichts

Auch die Reform der Geschworenen-Gerichtsbarkeit soll 2010 konkret werden. Eine vom Ministerium eingesetzte Arbeitsgruppe wird mehrere Modelle vorlegen. "Wichtig ist, dass die Entscheidung der Geschworenen begründet wird", betonte Bandion-Ortner. Die Ministerin persönlich tritt für eine gemeinsame Beratung von Geschworenen und Berufsrichtern über die Schuldfrage ein, damit letztere das Urteil schriftlich begründen können. Sie wolle der Arbeitsgruppe, die mehrere Reformvorschläge vorlegen soll, aber nicht vorgreifen und die Varianten dann in die parlamentarische Debatte einbringen, so die Ministerin.

Mehr Personal gefordert

Angesichts der anstehenden Wirtschafts-Großverfahren verlangt Bandion-Ortner zusätzliche Richter und Staatsanwälte, denn momentan fehlten der Justiz insgesamt 230 Richter und Staatsanwälte. Daher sollen noch im Jänner Gespräche mit Finanzminister Josef Pröll und Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek stattfinden. Natürlich könne der Finanzminister in der Wirtschaftskrise nicht "mit vollen Händen austeilen", aber gerade in dieser Situation sei es wichtig, dass die Justiz funktioniere. "Es hat ja niemand etwas davon, wenn er Ansprüche hat und diese nicht einklagen kann, weil das ewig dauert", so Bandion-Ortner. Mehr Personal soll es auch für die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft geben. Hier müsse man allerdings flexibel vorgehen. "Es hat keinen Sinn, wenn 20 Staatsanwälte dort sitzen, die dann wo anders fehlen“, so Bandion-Ortner, die darauf hinweist, dass die Gründung der Behörde vor ihrer Zeit erfolgt ist: "Ich habe jetzt das Problem, in einer Zeit wie dieser, wo alle Ressorts sparen müssen, für eine angemessene Ausstattung zu sorgen." Die Hypo-Ermittlungen werden derzeit von einem Staatsanwalt in Klagenfurt geleitet. Im Jänner will die Justiz zur Unterstützung außerdem einen externen Experten aus dem Bankwesen engagieren. "Juristische Aufklärung darf nicht unter politischer Aufklärung leiden".

U-Ausschüsse: Juristische Aufklärung ist Sache der Justiz

Bezüglich der Reform der Untersuchungsausschüsse drängt die Justizministerin darauf, dass die Justiz künftig Vorrang vor den parlamentarischen Untersuchungen erhalten soll. Wenn Zeugen und Verdächtige schon im U-Ausschuss aussagen und erst dann vom Gericht vernommen würden, dann könnten sie "ihre Aussagen abstimmen". "Das sei der Wahrheitsfindung nicht förderlich, so Bandion-Ortner im Gespräch mit der APA: "Untersuchungsausschüsse sind wichtig für die politische Aufklärung, für die juristische Aufklärung ist aber die Justiz zuständig und ich finde, die juristische Aufklärung darf nicht unter der politischen Aufklärung leiden", so Bandion-Ortner. Daher sollten Staatsanwälte vom Parlament nicht mehr zu laufenden Verfahren befragt und laufende Verfahren "so gut wie möglich" überhaupt nicht mehr in U-Ausschüssen diskutiert werden.

Skeptisch sieht Bandion-Ortner auch die von den Parlamentsparteien angedachte Kontrolle der Staatsanwälte durch einen eigenen Unterausschuss. "Jeder Einfluss der Politik auf die Justiz ist schlecht. Bei laufenden Verfahren würde ich das absolut ablehnen", betont die Ministerin. Bei abgeschlossenen Verfahren gebe es ohnehin die Kontrolle durch Anfragen der Abgeordneten und der Volksanwaltschaft an das Justizministerium: "Warum soll der Staatsanwalt Rede und Antwort stehen. Der Minister ist ohnehin dazu da, dass er Rede und Antwort steht."