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Die Inhalte der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge sollen zusammengefasst in einem neuen Verbraucherkreditgesetz umgesetzt werden. Gleichzeitig sind verschiedene Anpassungen in anderen Gesetzen, wie etwa dem Konsumentenschutzgesetz oder dem Maklergesetz, vorzunehmen und die nun obsolet gewordenen Bestimmungen zur früheren Richtlinienumsetzung in anderen Vorschriften, nämlich vor allem im Bankwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz, aufzuheben. Überdies wird aus Anlass der umfangreichen Neuregelungen zum Verbraucherkredit auch das dem Darlehensvertrag gewidmete 21. Hauptstück (des Zweiten Teils) des ABGB erneuert und damit ein erster Schritt zur Verwirklichung des Modernisierungsprojekts „ABGB 2011“ gesetzt.
Ende der Begutachtungsfrist ist am 1. Februar 2010.
