Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, zur Verhinderung von Terrorismus (Terrorismuspräventionsgesetz 2010) geändert wird
Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sieht die Schaffung eines Straftatbestands der bloßen Teilnahme an einem Terrorcamp im Inland oder Ausland wie auch die Einbeziehung von „Hasspredigern“ in bestehende Straftatbestände vor.
Der vorliegende Entwurf enthält Änderungen des Strafgesetzbuchs, durch welche die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (ETS Nr.196), des EU Rahmenbeschlusses 2008/919/JI des Rates vom 28. November 2008 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung (ABl. Nr. L 330 vom 9.12.2008), der Sonderempfehlung II der FATF, des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (ABl. Nr. L. 328 vom 6.12.2008) sowie Empfehlungen der Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), sowie Empfehlungen des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) umgesetzt werden sollen.