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Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010
Das Bundesministerium für Justiz hat den Entwurf einer
Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010 zur allgemeinen Begutachtung
versandt.
Künftig soll es im Rahmen der Unterbringung besser möglich sein,
psychisch Kranke „auszubehandeln“, um frühzeitige Rückfälle zu verhindern. Im
Aufnahmeverfahren soll im Regelfall ein fachärztliches Zeugnis über das
Vorliegen der Unterbringungsvoraussetzungen ausreichen. Der Rechtsschutz der
Patienten soll durch eine gesetzliche Generalklausel über sonstige, im
Unterbringungsgesetz bisher nicht geregelte Rechtsbeschränkungen verbessert
werden. Im Heimaufenthaltsgesetz soll die Befugnis der Ärzte zur Anordnung von
Freiheitsbeschränkungen auf jene Bereiche beschränkt werden, die medizinischer
Natur sind, also etwa medikamentöse Maßnahmen. Außerdem wird in beiden Gesetzen
das gerichtliche Verfahrensrecht überarbeitet.
Die Begutachtungsfrist
endet am 28. August 2009.