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Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010

Das Bundesministerium für Justiz hat den Entwurf einer Unterbringungs- und Heimaufenthaltsnovelle 2010 zur allgemeinen Begutachtung versandt.
Künftig soll es im Rahmen der Unterbringung besser möglich sein, psychisch Kranke „auszubehandeln“, um frühzeitige Rückfälle zu verhindern. Im Aufnahmeverfahren soll im Regelfall ein fachärztliches Zeugnis über das Vorliegen der Unterbringungsvoraussetzungen ausreichen. Der Rechtsschutz der Patienten soll durch eine gesetzliche Generalklausel über sonstige, im Unterbringungsgesetz bisher nicht geregelte Rechtsbeschränkungen verbessert werden. Im Heimaufenthaltsgesetz soll die Befugnis der Ärzte zur Anordnung von Freiheitsbeschränkungen auf jene Bereiche beschränkt werden, die medizinischer Natur sind, also etwa medikamentöse Maßnahmen. Außerdem wird in beiden Gesetzen das gerichtliche Verfahrensrecht überarbeitet.

Die Begutachtungsfrist endet am 28. August 2009.