In Erfüllung eines Auftrages im aktuellen
Regierungsprogramm – im Bereich des Medienrechts eine Verbesserung des
Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen und des medienrechtlichen Schutzes von
Opfern strafbarer Handlungen herbeizuführen – schlägt der Entwurf Änderungen im
Mediengesetz sowie einen neuen Tatbestand im Strafgesetzbuch vor. Damit soll
auch auf gravierende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte reagiert werden, wie sie
in den letzten Jahren bei der Berichterstattung – besonders über
aufsehenerregende Strafverfahren – zu beobachten waren.
Im Mediengesetz soll
das Sanktionensystem effektiver gestaltet, der Identitätsschutz auf Angehörige
von Opfern und Tätern sowie auf Zeugen von Strafverfahren ausgeweitet und die
Frist zur Geltendmachung medienrechtlicher Ansprüche verlängert werden.
Der
neue Straftatbestand soll insbesondere Übergriffen durch „Paparazzi“
entgegenwirken.
Darüber hinaus sollen mit dem Entwurf die seit Inkrafttreten
des Strafprozessreformgesetzes mit 1. Jänner 2008 auf Grund des Wegfalls des
Vorverfahrens im Privatanklageverfahren offenbar aufgetretenen Unsicherheiten
und Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung, insbesondere bei der Bekämpfung
von Marken- und Urheberrechtsverletzungen, aber auch in den Bereichen der
medienrechtlichen Antragstellung, beseitigt werden.
Schließlich soll auch die
Forderung des Regierungsprogramms für die XXIV. GP umgesetzt werden, die
Anordnung einer Sicherheitsleistung für jene Fälle vorzusehen, in denen Grund
zur Annahme besteht, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen wird,
eine Untersuchungshaft jedoch unverhältnismäßig wäre.
Die
Begutachtungsfrist endet am 25. September 2009.