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Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes - Begutachtungsentwurf

In Erfüllung eines Auftrages im aktuellen Regierungsprogramm – im Bereich des Medienrechts eine Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen und des medienrechtlichen Schutzes von Opfern strafbarer Handlungen herbeizuführen – schlägt der Entwurf Änderungen im Mediengesetz sowie einen neuen Tatbestand im Strafgesetzbuch vor. Damit soll auch auf gravierende Eingriffe in Persönlichkeitsrechte reagiert werden, wie sie in den letzten Jahren bei der Berichterstattung – besonders über aufsehenerregende Strafverfahren – zu beobachten waren.

Im Mediengesetz soll das Sanktionensystem effektiver gestaltet, der Identitätsschutz auf Angehörige von Opfern und Tätern sowie auf Zeugen von Strafverfahren ausgeweitet und die Frist zur Geltendmachung medienrechtlicher Ansprüche verlängert werden.

Der neue Straftatbestand soll insbesondere Übergriffen durch „Paparazzi“ entgegenwirken.

Darüber hinaus sollen mit dem Entwurf die seit Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes mit 1. Jänner 2008 auf Grund des Wegfalls des Vorverfahrens im Privatanklageverfahren offenbar aufgetretenen Unsicherheiten und Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung, insbesondere bei der Bekämpfung von Marken- und Urheberrechtsverletzungen, aber auch in den Bereichen der medienrechtlichen Antragstellung, beseitigt werden.

Schließlich soll auch die Forderung des Regierungsprogramms für die XXIV. GP umgesetzt werden, die Anordnung einer Sicherheitsleistung für jene Fälle vorzusehen, in denen Grund zur Annahme besteht, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen wird, eine Untersuchungshaft jedoch unverhältnismäßig wäre.


Die Begutachtungsfrist endet am 25. September 2009.