Entwurf für eine Berufsrechtsnovelle für Rechtsanwälte und Notare.
Unmittelbarer Anlass für die Novelle sind zum einen die mit der B-VG-Novelle
BGBl. I Nr. 2/2008 getroffenen Regelungen zur nichtterritorialen
Selbstverwaltung, denen sowohl in der RAO als auch in der NO zu entsprechen
ist.
Das Bundesministerium für Justiz hat den Entwurf
für eine Berufsrechtsnovelle für Rechtsanwälte und Notare, das
Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 (BRÄG 2010), zur allgemeinen Begutachtung
versandt.
Unmittelbarer Anlass für die Novelle sind zum einen die mit der
B-VG-Novelle BGBl. I Nr. 2/2008 getroffenen Regelungen zur nichtterritorialen
Selbstverwaltung, denen sowohl in der RAO als auch in der NO zu entsprechen ist.
Im Bereich der RAO bringt dies unter anderem die Einbeziehung der
Rechtsanwaltsanwärter als Kammermitglieder mit sich (womit auch die
Berücksichtigung im anwaltlichen System der Alters-, Berufsunfähigkeits- und
Hinterbliebenenversorgung einhergeht). Der Entwurf stellt ferner klar, dass die
den Rechtsanwalts- und Notariatskammern gesetzlich zukommenden Aufgaben von
diesen im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen sind; der Bundesministerin für
Justiz kommt insoweit ein Aufsichtsrecht zu.
Zum anderen hat der VfGH in
einem Erkenntnis vom Dezember 2008 jene Bestimmung als verfassungswidrig
aufgehoben, die bisher Grundlage für die Errichtung der
Treuhandschutzeinrichtungen der Rechtsanwaltskammern zur Sicherung der
Abwicklung der von den Rechtsanwälten übernommenen Treuhandschaften war. Um dem
in diesem Bereich bestehenden Sicherungsbedürfnis sowohl des einzelnen Bürgers
als auch der Wirtschaft Rechnung zu tragen, schlägt der Entwurf verschiedene
Neuregelungen vor, mit denen sowohl der einzelne Rechtsanwalt als auch die
Rechtsanwaltskammer in die Pflicht genommen werden sollen.
In der RAO wird
ferner für die von der Plenarversammlung der Rechtsanwaltskammer
durchzuführenden Wahlen und Abstimmungen die fakultative Einführung der
Briefwahl bzw. -abstimmung vorgeschlagen. Damit soll auf in den letzten Jahren
aufgetretene praktische Schwierigkeiten reagiert werden.
In der NO soll das
Ordnungsstrafverfahren neu geordnet werden. Wesentlichste Neuerung ist dabei die
Einführung von Berufungssenaten in Ordnungsstrafsachen, deren Mitglieder
weisungsfrei gestellt sind. Auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden
soll ferner das Beitragswesen nach der NO.
Der Entwurf enthält darüber hinaus
noch verschiedene weitere Anpassungen im Bereich des Berufsrechts der
Rechtsanwälte und Notare.
Die Begutachtungsfrist endet am 9. Oktober 2009.