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Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz

Der Entwurf dient einerseits der Entlastung von Unternehmen von Verwaltungskosten sowie andererseits der Verbesserung der Aussagekraft und Vergleichbarkeit des unternehmensrechtlichen Jahresabschlusses.


Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. April 2006 beschlossen, die Verwaltungskosten für Unternehmen aus der Erfüllung bundesgesetzlicher Informationsverpflichtungen bis 2010 um 25 % zu reduzieren. Im Rahmen dieser Initiative werden auch die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches auf mögliche Vereinfachungen überprüft.

Mit dem Gesetzesentwurf ist als Sofortmaßnahme in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen zunächst die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts sowie die Beseitigung diverser Bewertungswahlrechte in Angleichung an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehen. Die vorgesehenen Änderungen bestehender Informationsverpflichtungen für Unternehmen führen zu einer substantiellen Verminderung der Verwaltungslasten für Unternehmen in einer geschätzten Höhe von 55 Mio. Euro pro Jahr.

In einem nächsten Schritt ist eine weitergehendere Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften geplant, die jedoch unter Einbindung aller interessierten Kreise und unter Berücksichtigung anstehender Änderungen auf europarechtlicher Ebene eine längere Vorbereitungszeit in Anspruch nehmen wird.

Die Begutachtungsfrist endet am 30. Oktober 2009.