Der Entwurf dient einerseits der Entlastung von Unternehmen von
Verwaltungskosten sowie andererseits der Verbesserung der Aussagekraft und
Vergleichbarkeit des unternehmensrechtlichen Jahresabschlusses.
Mit dem
Gesetzesentwurf ist als Sofortmaßnahme in Abstimmung mit dem Bundesministerium
für Finanzen zunächst die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von
Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts sowie
die Beseitigung diverser Bewertungswahlrechte in Angleichung an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehen. Die vorgesehenen Änderungen
bestehender Informationsverpflichtungen für Unternehmen führen zu einer
substantiellen Verminderung der Verwaltungslasten für Unternehmen in einer
geschätzten Höhe von 55 Mio. Euro pro Jahr.
In einem nächsten Schritt ist eine weitergehendere Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften geplant, die jedoch unter Einbindung aller interessierten Kreise und unter Berücksichtigung anstehender Änderungen auf europarechtlicher Ebene eine längere Vorbereitungszeit in Anspruch nehmen wird.
Die Begutachtungsfrist endet am 30. Oktober 2009.