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Justizausschuss ebnet Weg für Rehabilitierung von NS-Justizopfern

Im Justizausschuss wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen der Weg zur Rehablitierung der Opfer des NS-Unrechtsregimes geebnet. Im Justizministerium hofft man, dass bis zur Beschlussfassung im Plenum - voraussichtlich am 21. oder 22. Oktober - auch FPÖ und BZÖ dem Gesetzesvorhaben beitreten.

Foto: Parlament/Atelier SchiffleitnerJustizministerin Claudia Bandion-Ortner zeigte sich erfreut, dass mit der Einigung über das Aufhebungs-und Rehabilitationsgesetz im Justizausschuss des Nationalrats "noch bestehende Lücken in diesem Bereich geschlossen und diese umfassende Neuregelung auf breiter Basis der Regierungsparteien und der Grünen erreicht werden konnte".
Ziel des Gesetzes ist es vor allem, dass nunmehr folgende zwischen dem 12. März 1938 und dem 8. Mai 1945 ergangene gerichtliche Entscheidungen rückwirkend als nicht erfolgt gelten:

1. Alle verurteilenden Entscheidungen des Volksgerichtshofs, der Sonder- und Standgerichte

2. Alle Anordnungen von Zwangssterilisationen oder Schwangerschaftsabbrüchen, insbesondere durch die Erbgesundheitsgerichte

3. Alle verurteilenden Entscheidungen, soweit diese wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen erfolgten und die der Verurteilung zugrundeliegende Tat heute nicht strafbar wäre

4. Alle sonstigen verurteilenden Entscheidungen mit typisch nationalsozialistischem Unrechtsgehalt nach Prüfung im Einzelfall

Zusätzlich erfolgt nunmehr die Ausweitung der 1945 und 1946 erfolgten Beseitigung von Urteilen deutscher Militär- oder SS-Gerichte auch auf die im Inland gegen nicht österreichische Staatsbürger ergangenen Verurteilungen.

Weiters wird klar geregelt, dass es keiner gesonderten amtswegigen Prüfung und Feststellung mehr bedarf und eine Einleitung eines Verfahrens nach der Befreiungsamnestie 1946 oder dem Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz 1945 nicht mehr stattfinden werde.

Bandion-Ortner betonte, dass mit diesen Änderungen nunmehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werde, hob jedoch gleichzeitig ausdrücklich hervor, dass Bewusstseinsbildung weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen müsse. "Paragraphen ändern die Herzen der Menschen nicht, vielmehr das Wissen und die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte."

Bis zur Behandlung des Gesetzesantrags im Plenum - voraussichtlich am 21. oder 22. Oktober – soll versucht werden, eine Einigung aller fünf Fraktionen zu erreichen.