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Familienrecht - mit Auslandsbezug

Rechtsfragen des Familienrechts lassen sich nur dann ausschließlich auf der Basis des österreichischen Rechts lösen, wenn der Fall keinen Auslandsbezug aufweist, also weder Wohnsitz noch Aufenthalt noch (manchmal) die Staatsangehörigkeit eines Beteiligten auf einen anderen Staat als Österreich hinweisen. Ist ein Beteiligter nicht österreichischer Staatsbürger oder hält er oder sie sich nicht hauptsächlich in Österreich auf, so kommen eine Fülle weiterer Rechtsfragen dazu; einige davon lassen sich mit Hilfe der hier gesammelten Kurzdarstellungen und Musterformulare lösen, die sich vor allem mit Fragen

- der Anerkennung ausländischer Scheidungen,

- der Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen,

- der Verfahren nach internationaler Kindesentführung und

- der Unterhaltsdurchsetzung im Ausland

befassen.