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Sachwalterrecht

Das Sachwalterrecht hat 1984 die Entmündigungsordnung abgelöst. Mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 wurde das Sachwalterrecht weiterentwickelt und an die geänderten Verhältnisse angepasst. Der Sachwalter soll psychisch kranken oder geistig behinderten Personen die notwendige Hilfestellung so weit geben, als diese nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst tätig werden können. Dieses Grundkonzept der Rechtsfürsorge für Erwachsene hat sich bewährt und fand über die Grenzen unseres Landes hinaus Anerkennung.

 

Nebenstehend finden sich zwei Broschüren mit weiteren Informationen zu diesem Thema.

 

Stand: August 2011