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Prozessbegleitung

Informationsblatt zur Prozessbegleitung

Sie oder Ihr Kind sind durch eine Straftat verletzt worden und überlegen, was Sie tun sollen. Sie wissen vielleicht nicht, welche Folgen eine Anzeige hat, was auf Sie oder Ihr Kind zukommt oder was in einer Gerichtsverhandlung geschieht. Ihre Sorgen und Unsicherheiten sind verständlich, die meisten Personen haben in Ihrer Lage ähnliche Gefühle und stellen die gleichen Fragen. Der Druck ist besonders groß, wenn die Gewalt innerhalb der Familie oder des Freundeskreises stattgefunden hat, weil dann oft auch Familienmitglieder und andere nahestehende Personen betroffen sind und es zu zwiespältigen Gefühlen kommen kann.

Um Ihnen in dieser schwierigen Zeit behilflich zu sein, gibt Ihnen dieses Informationsblatt einen Überblick darüber, welche Rechte Sie haben und welche Einrichtungen Sie in dieser schwierigen Situation unterstützen können.

Das Informationsblatt finden Sie nebenstehend zum Download.

Stand: Dezember 2011


 

Studie zur Prozessbegleitung

Das Bundesministerium für Justiz fördert die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung bereits seit dem Jahr 2000. Seit 1. Januar 2006 gibt es mit der StPO-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 119/2005,  § 49a, eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Das Bundesministerium für Justiz hat 2006 beim Institut für Konfliktforschung eine Untersuchung des Status-quo der Prozessbegleitung in Auftrag gegeben.

Berücksichtigt werden sollten dabei Erfahrungen mit der und Erwartungen an die Prozessbegleitung zum einen von Seiten der eingebundenen Akteure (die vom Bundesministerium für Justiz geförderten Anbieter von Prozessbegleitung, RechtsanwältInnen, Polizei, RichterInnen und StaatsanwältInnen sowie Jugendwohlfahrt und Kinder- und Jugendanwaltschaften), zum anderen von Seiten der betreuten Gewaltopfer.

Die Studie finden Sie nebenstehend zum Download.

 

Stand: Mai 2007