Direkt zum Inhalt dieser Seite
Gemäß § 252 Abs. 2 ZPO ist für die Durchführung des Europäischen Mahnverfahrens in Österreich ausschließlich das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, 1030 Wien, Marxergasse 1a, zuständig.
PDF Formular zum Ausfüllen auf dem Bildschirm
Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungbefehls (Formblatt A, PDF 1MB )
