Direkt zum Inhalt dieser Seite

 
Home | Kontakt | Newsletter | Inhaltsverzeichnis | Impressum

Antragstellung nach dem New Yorker Unterhaltsübereinkommen


WICHTIG:

Ab 18.6.2011 sollten im Verkehr mit allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark nicht mehr die nachstehend abrufbaren, zum New Yorker Übereinkommen entwickelten Formulare verwendet werden.

Stattdessen wird es auf den Webseiten des Europäischen Gerichtsatlas für Zivilrechtssachen entsprechende Formulare geben.

 



Das New Yorker Unterhaltsübereinkommen (BGBl. Nr. 316/1969) bildet zusammen mit dem Durchführungsgesetz (BGBl. Nr 317/1969 idF BGBl. Nr. 377/1986) die Grundlage für eine Antragstellung auf Einbringlichmachung von Unterhalt in einer Reihe von Staaten. Für Anträge nach diesem Übereinkommen sind bestimmte Informationen und Urkunden an das Bundesministerium für Justiz zu übermitteln. Zur leichteren Vorbereitung wurden eine Anleitung zur Antragstellung sowie Muster für Beilagen im MS Word für Windows Format erstellt.

 

Anleitung (PDF, 22k)

 

Antrag (DOC, 27k)
Vollmacht (DOC, 19k)
Mittellosigkeitszeugnis (DOC, 20k)
Kontoblatt (DOC, 36k)

Übermittlung an Bezirksgericht (DOC, 20k)
Übermittlung an Gemeinde (DOC, 20k)

Übermittlungs- und Empfangsstellen (Link zu HCCR)

Länderübersicht 2010 (pdf)